Derzeit ist es möglich, die Osterferien in der Türkei zu verbringen – allerdings müssen Reisende wichtige Formalitäten wie Einreiseformulare beachten:
- Für die Einreise in die Türkei sind ein 3G-Nachweis und eine Online-Registrierung erforderlich.
- Für die Türkei benötigt Sie keinen HES-Code mehr.
- Teilweise Aufhebung der Maskenpflicht.
Während der Coronavirus-Pandemie hatte die Türkei den HES-Code eingeführt.

Der HES-Code ist nicht mehr erforderlich, um bestimmte Institutionen wie Banken, Einkaufszentren und Veranstaltungsorte in der Türkei zu betreten. Urlauber erhalten nach dem Ausfüllen eines elektronischen Anmeldeformulars einen HES Code. In der Erklärung des türkischen Gesundheitsministeriums wurde jedoch nicht angegeben, ob der Code in Zukunft nicht mehr zur Einreise benötigt wird. Der Minister sagte, die Lockerungsmaßnahmen würden sofort umgesetzt, weitere Einzelheiten sollen in Kürze durch einen Erlass des Innenministeriums geklärt werden.
Für die Einreise in die Türkei reichen ein 3G-Nachweis und eine vorherige Online-Registrierung aus. Machen Sie einen PCR-Test (bis zu 72 Stunden) oder einen Antigentest (bis zu 48 Stunden).
3G-Nachweis nur noch bei Einreise per Flugzeug in die Türkei
Durch die Lockerung der 3G-Beweisanforderungen wird es auch einfacher, in die Türkei einzureisen. Sie gilt künftig nicht mehr für Reisende, die auf dem Land- oder Seeweg in die Türkei kommen.
Bei der Einreise in die Türkei auf dem Luftweg ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich
Für Flugreisende aus Deutschland ändert sich zunächst nichts. Ab dem 12. Lebensjahr müssen Sie weiterhin einen Nachweis über eine abgeschlossene Grundimpfung, einen Genesungsnachweis nicht älter als sechs Monate oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
Maskenpflicht in der Türkei größtenteils abgeschafft
Ebenfalls seit Anfang März besteht in der Türkei keine generelle Maskenpflicht mehr im Freien. Wenn der Raum gut belüftet ist und Sie einen Mindestabstand von anderthalb Metern zu Fremden einhalten können, können Sie auch im Innenbereich auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichten. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht.