Stand: September 2026
Wer in Deutschland lebt und Vermögen in der Türkei erbt, benötigt häufig einen türkischen Erbschein. Das Dokument heißt offiziell Mirasçılık Belgesi, wird im Alltag aber meist Veraset İlamı genannt. Es weist aus, wer Erbe ist und welcher Anteil jeder erbberechtigten Person zusteht. Ohne diesen Nachweis lassen sich türkische Immobilien, Bankguthaben, Fahrzeuge oder Gesellschaftsanteile in der Regel nicht auf die Erben übertragen.
Bei deutsch-türkischen Erbfällen ist der richtige Weg allerdings nicht immer derselbe. Entscheidend sind die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, die Staatsangehörigkeit der Erben, der Ort des Vermögens und die Frage, ob es sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen handelt. Ein deutscher Erbschein kann deshalb ausreichen, zusätzlich erforderlich sein oder für eine Immobilie in der Türkei gerade nicht genügen.
Was ist ein Veraset İlamı?
Das Veraset İlamı ist der türkische Nachweis der Erbenstellung. Das Dokument nennt den Erblasser, die festgestellten gesetzlichen oder eingesetzten Erben und deren Erbquoten. Es verteilt den Nachlass noch nicht und überträgt eine Wohnung nicht automatisch im Grundbuch. Es schafft vielmehr die Grundlage für die anschließenden Schritte bei Grundbuchamt, Bank, Finanzamt und anderen Stellen.
Typische Verwendungszwecke sind:
- Umschreibung einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks im türkischen Grundbuch
- Freigabe oder Aufteilung türkischer Bankguthaben
- Übertragung eines in der Türkei zugelassenen Fahrzeugs
- Nachweis gegenüber Versicherungen, Unternehmen und Behörden
- Abgabe der türkischen Erbschaftsteuererklärung
- gerichtliche Auseinandersetzung oder Teilung des Nachlasses
Nach Artikel 598 des türkischen Zivilgesetzbuchs kann der Nachweis durch ein Friedensgericht oder – in geeigneten rein türkischen Standardfällen – durch einen Notar ausgestellt werden. Der Erbschein ist kein endgültiges Urteil über sämtliche Erbrechte. Seine Unrichtigkeit kann später geltend gemacht werden.
Taucht beispielsweise ein weiteres Kind, ein wirksames Testament oder ein bislang unbekannter Ehegatte auf, kann eine Korrektur oder Aufhebung erforderlich werden.
Die wichtigste Unterscheidung: deutscher oder türkischer Erbschein?
Zwischen Deutschland und der Türkei gilt weiterhin das deutsch-türkische Konsularabkommen vom 28. Mai 1929 mit seinem Nachlassabkommen. Zusammen mit dem türkischen internationalen Privatrecht ergibt sich daraus eine wichtige Trennung zwischen beweglichem Vermögen und Immobilien.
| Fall | Regelmäßig benötigter Nachweis |
|---|---|
| Türkischer Staatsangehöriger hinterlässt Vermögen in der Türkei | Türkisches Veraset İlamı |
| Deutscher Staatsangehöriger hinterlässt eine Immobilie in der Türkei | Türkisches Veraset İlamı |
| Deutscher Staatsangehöriger hinterlässt nur bewegliches Vermögen in der Türkei, beispielsweise ein Bankguthaben | Grundsätzlich deutscher Erbschein mit erforderlicher Bestätigung beziehungsweise Apostille; Akzeptanz vorher mit der türkischen Stelle klären |
| Türkischer Staatsangehöriger hinterlässt nur bewegliches Vermögen in Deutschland | Türkisches Veraset İlamı kann genügen, benötigt für Deutschland aber die verlangte Echtheitsbestätigung |
| Der Nachlass befindet sich in Deutschland und der Türkei | Häufig werden Dokumente aus beiden Staaten benötigt |
Für Immobilien in der Türkei ist die Lage besonders wichtig: Auf dort gelegene Grundstücke und Wohnungen wird türkisches Recht angewendet. Ein ausländischer Erbschein wird beim türkischen Grundbuch nicht automatisch wie ein türkischer Erbschein behandelt.
Deshalb sollte bei türkischem Grundeigentum regelmäßig ein türkisches Veraset İlamı eingeholt werden. Das gilt insbesondere, wenn ein deutscher Staatsangehöriger eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder landwirtschaftliche Flächen in der Türkei hinterlässt.
Bei Bankkonten, Wertpapieren und anderen beweglichen Vermögenswerten kann die Beurteilung anders ausfallen. Bevor ein deutscher Erbschein übersetzt, apostilliert und bei einer türkischen Bank eingereicht wird, empfiehlt sich eine schriftliche Auskunft der konkreten Bank. Manche Institute verlangen in der Praxis zusätzliche familienstandsrechtliche Unterlagen oder einen türkischen Erbnachweis.
Notar oder Sulh Hukuk Mahkemesi?
In einem einfachen Erbfall zwischen türkischen Staatsangehörigen kann ein türkischer Notar den Erbschein oft schnell anhand des elektronischen Personenstandsregisters erstellen. Das funktioniert vor allem, wenn der Verstorbene und sämtliche gesetzlichen Erben vollständig und widerspruchsfrei im türkischen Melderegister erscheinen.
Bei Erben in Deutschland ist der Notarweg jedoch häufig ausgeschlossen. Türkische Notare dürfen keinen Erbschein ausstellen, wenn die Registerdaten nicht ausreichen, eine gerichtliche Prüfung notwendig ist oder der Antrag von einer ausländischen Person gestellt wird. Auch ausländische Urkunden, ausländische Staatsangehörigkeiten oder andere grenzüberschreitende Elemente können dazu führen, dass nur ein Gericht entscheiden darf.
Dann ist das Sulh Hukuk Mahkemesi, also das türkische Friedensgericht für Zivilsachen, der richtige Ansprechpartner. Zuständig ist bei grenzüberschreitenden Erbfällen typischerweise das Gericht am letzten türkischen Wohnsitz des Verstorbenen oder am Ort des türkischen Nachlassvermögens.
Bei einer Immobilie ist das Gericht in der Region, in der sich die Immobilie und das zuständige Grundbuchamt befinden, meistens die praktisch sinnvollste Wahl.
Kann der Antrag vollständig aus Deutschland gestellt werden?
Eine Reise in die Türkei ist normalerweise nicht zwingend erforderlich. Ein Erbe kann einen türkischen Rechtsanwalt mit der Beantragung des Veraset İlamı und den anschließenden Nachlassarbeiten beauftragen. Dafür wird eine ausreichend konkrete Vollmacht benötigt.
Am unkompliziertesten ist häufig eine türkischsprachige Vollmacht bei einem türkischen Generalkonsulat in Deutschland. Für Notariatsgeschäfte muss grundsätzlich ein Termin vereinbart werden.
Je nach Staatsangehörigkeit werden folgende Dokumente verlangt:
- türkische Identitätskarte oder türkischer Reisepass
- Mavi Kart bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen
- deutscher Personalausweis oder Reisepass
- Übersetzung des deutschen Identitätsdokuments
- gegebenenfalls Teilnahme eines beim Konsulat registrierten Dolmetschers
- genaue Daten des türkischen Rechtsanwalts
- teilweise zwei aktuelle Passfotos
Das türkische Generalkonsulat Berlin nennt für Vollmachten zu Erbschein-, Gerichts- und Grundbuchangelegenheiten besondere Anforderungen. Deshalb sollte der Vollmachtstext vor dem Termin mit dem Anwalt abgestimmt werden.
Alternativ kann die Vollmacht bei einem deutschen Notar erstellt werden. Dann sind für die Verwendung in der Türkei regelmäßig eine Apostille, eine türkische Übersetzung und die verlangte Bestätigung der Übersetzung notwendig.
Eine allgemeine Standardvollmacht reicht nicht immer aus. Erbschein, Gerichtsverfahren, Bankauskünfte, Steuererklärung, Grundbuchumschreibung, Erbteilung und Verkauf sind unterschiedliche Befugnisse und sollten ausdrücklich aufgeführt werden.
Schritt für Schritt zum türkischen Erbschein
1. Staatsangehörigkeit und Vermögen feststellen
Zunächst muss geklärt werden, welche Staatsangehörigkeit der Verstorbene am Todestag besaß. Bei einer doppelten deutsch-türkischen Staatsangehörigkeit behandelt das türkische internationale Privatrecht die Person grundsätzlich als türkischen Staatsangehörigen.
Danach sollte eine Übersicht des Nachlasses erstellt werden:
- Immobilien und Grundstücke
- Bankkonten und Sparanlagen
- Fahrzeuge
- Unternehmensanteile
- offene Forderungen
- Kredite und sonstige Schulden
- Vermögen in Deutschland
- Vermögen in der Türkei
Die Unterscheidung zwischen Immobilien und beweglichem Vermögen entscheidet häufig darüber, welcher Erbschein benötigt wird.
2. Todesfall in der Türkei registrieren
Ist ein türkischer Staatsangehöriger in Deutschland verstorben, muss der Tod im türkischen Personenstandsregister erfasst werden. Die Registrierung kann über die zuständige türkische Auslandsvertretung veranlasst werden.
Hilfreich ist eine internationale Sterbeurkunde, die als Formül C bezeichnet wird. Die türkischen Konsularstellen bieten sowohl die Registrierung des Todes als auch die Beantragung einer internationalen Sterbeurkunde an.
Solange der Verstorbene im türkischen Register noch als lebend geführt wird, kann die Erteilung des Erbscheins scheitern oder sich erheblich verzögern.
3. Personenstandsurkunden zusammenstellen
Das Gericht muss die vollständige Erbfolge nachvollziehen können. Eine Sterbeurkunde allein genügt bei einem rein deutschen oder gemischten Familienverband häufig nicht.
Je nach Familienverhältnissen können benötigt werden:
- Geburtsurkunden des Verstorbenen und der Erben
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunden vorverstorbener Ehepartner oder Kinder
- Adoptionsurkunden
- Nachweise über Namensänderungen
- deutsche Familien- oder Melderegisterauszüge
- türkische Personenstandsregisterauszüge
- Testamente und Eröffnungsprotokolle
Besonders wichtig ist eine lückenlose Verbindung zwischen dem Verstorbenen und jedem einzelnen Erben.
4. Deutsche Urkunden verwendbar machen
Ob eine deutsche Urkunde eine Apostille benötigt, hängt von der Urkundenart ab. Mehrsprachige Personenstandsurkunden nach dem einschlägigen CIEC-Übereinkommen – darunter die internationale Sterbeurkunde Formül C – sind grundsätzlich von einer Apostille befreit.
Für andere deutsche Unterlagen, etwa nationale Urkunden, gerichtliche Entscheidungen oder notarielle Vollmachten, wird häufig eine Apostille verlangt. Danach können eine türkische Übersetzung und eine Bestätigung dieser Übersetzung erforderlich sein.
Unterschiedliche Schreibweisen wie Özcan, Oezcan oder Ozcan, fehlende zweite Vornamen sowie abweichende Geburtsdaten sollten vor Antragstellung geklärt werden.
5. Antrag beim türkischen Friedensgericht einreichen
Der Antrag auf Erteilung eines Mirasçılık Belgesi ist grundsätzlich ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ein einzelner Erbe kann den Antrag stellen. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Erben gemeinsam auftreten oder unterschreiben.
Das Gericht ermittelt trotzdem die vollständige Erbengemeinschaft und die jeweiligen Erbquoten. Dem Antrag werden die Personenstandsurkunden, Übersetzungen, Identitätsnachweise und gegebenenfalls die anwaltliche Vollmacht beigefügt.
6. Rückfragen des Gerichts beantworten
Bei einem ausländischen Erblasser kann das Gericht Nachweise zum anwendbaren deutschen Erbrecht, weitere Familienstandsdokumente oder Informationen über ein Testament verlangen.
Zusätzlicher Klärungsbedarf entsteht häufig, wenn:
- Kinder in verschiedenen Ländern geboren wurden
- frühere Ehen nicht in der Türkei registriert sind
- ein Erbe vor dem Erblasser verstorben ist
- minderjährige Erben vorhanden sind
- Adoptionen oder Namensänderungen vorliegen
- der Verstorbene mehrere Staatsangehörigkeiten besaß
- ein deutsches Testament vorhanden ist
- einzelne Angehörige nicht erreichbar sind
Diese Prüfung ist der Hauptgrund, weshalb internationale Verfahren länger dauern als ein einfacher Notartermin.
7. Beschluss und Erbquoten prüfen
Nach der Entscheidung sollten Namen, Geburtsdaten, Passangaben und Erbquoten sorgfältig kontrolliert werden. Fehler fallen häufig erst bei der Bank oder beim Grundbuchamt auf und verursachen dann weitere Verzögerungen.
Für mehrere Behörden können beglaubigte Ausfertigungen erforderlich sein. Bereits elektronisch erfasste türkische Erbscheine können von berechtigten Personen über e-Devlet abgefragt werden. Die dortige Funktion heißt Veraset İlamı Sorgulama. Sie ersetzt aber nicht das gerichtliche Antragsverfahren bei einem ungeklärten Auslandsfall.
Welche Unterlagen werden normalerweise benötigt?
Die endgültige Liste bestimmt das Gericht. Als praktische Grundausstattung gelten:
- Antragsschrift auf Erteilung eines Mirasçılık Belgesi
- Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers
- T.C.-Kimlik-Karte oder Mavi Kart, soweit vorhanden
- türkische Personenstandsregisterauszüge
- deutsche oder internationale Sterbeurkunde
- Geburts- und Heiratsurkunden der relevanten Familienmitglieder
- Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden früherer Ehepartner
- Nachweise über Adoptionen und Namensänderungen
- Testament, Erbvertrag und Eröffnungsprotokoll
- deutscher Erbschein, falls für den betreffenden Vermögensteil relevant
- Angaben zum türkischen Vermögen
- anwaltliche Spezialvollmacht im Original
- Apostillen, soweit erforderlich
- bestätigte türkische Übersetzungen
Eine pauschale Liste kann die gerichtliche Einzelfallprüfung nicht ersetzen. Bei türkischen Registerfällen reichen häufig wenige Unterlagen. Bei ausschließlich deutschen Beteiligten kann eine umfangreiche Urkundenkette notwendig werden.
Wie lange dauert das Verfahren?
Eine feste Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Sind Tod und Verwandtschaft vollständig in den türkischen Registern erfasst und bestehen keine Widersprüche, kann der Erbschein vergleichsweise schnell ausgestellt werden.
Bei ausländischen Urkunden, unbekannten Erben, Testamentsfragen oder der Ermittlung deutschen Rechts sind mehrere Wochen bis mehrere Monate möglich. Zustellungsprobleme, fehlende Apostillen und Namensabweichungen können die Bearbeitung weiter verlängern.
Die Vorbereitung entscheidet häufig stärker über die Dauer als der Gerichtstermin selbst.
Welche Kosten entstehen?
Es gibt keinen seriösen Pauschalpreis für jeden deutsch-türkischen Erbfall. Die Gesamtkosten können sich zusammensetzen aus:
- Gerichtsgebühren und Auslagen
- Apostillen
- Übersetzungen
- notariellen oder konsularischen Beglaubigungen
- Vollmachtskosten
- Kurier- und Versandkosten
- Anwaltshonorar
- Kosten zusätzlicher Register- und Grundbuchabfragen
Bei mehreren deutschen Dokumenten können Übersetzungs- und Beglaubigungskosten höher ausfallen als die eigentliche Gerichtsgebühr. Notar- und Behördengebühren werden zudem regelmäßig angepasst.
Was folgt nach dem Veraset İlamı?
Erbschaftsteuererklärung
Für türkisches Vermögen kann eine Veraset ve İntikal Vergisi Beyannamesi erforderlich sein. Die Frist hängt davon ab, wo der Tod eingetreten ist und wo sich die steuerpflichtigen Erben aufhalten. Bei Auslandsfällen gelten teilweise längere Fristen als bei einem Todesfall und Aufenthalt in der Türkei.
Die Steuererklärung ist vom Erbschein zu unterscheiden: Das Gericht stellt die Erben fest, während das Finanzamt die steuerliche Seite bearbeitet.
Grundbuchumschreibung
Eine geerbte Immobilie muss beim türkischen Grundbuchamt auf die Erben umgeschrieben werden. Dieser Vorgang heißt miras intikali.
Das Grundbuch verlangt insbesondere den Erbnachweis, Identitätsunterlagen und gegebenenfalls eine Vollmacht. Für eine spätere Veräußerung, Schenkung oder Übertragung unter den Miterben muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass keine offene Erbschaftsteuerverbindung mehr besteht.
Bei landwirtschaftlichen Flächen können zusätzliche Vorschriften gelten.
Bankguthaben und andere Vermögenswerte
Banken verlangen neben dem Erbschein häufig Steuerunterlagen, bankeigene Formulare und Identitätsnachweise. Vor einer Reise sollte deshalb die konkrete Filiale gefragt werden, welche Originale, Übersetzungen und Vollmachten sie akzeptiert.
Ein Gerichtsbeschluss allein führt nicht automatisch zur sofortigen Auszahlung des Guthabens.
Vorsicht bei Schulden und Erbausschlagung
Ein Veraset İlamı zeigt, wer Erbe ist. Es bestätigt nicht, dass der Nachlass schuldenfrei ist. Nach türkischem Recht geht der Nachlass grundsätzlich mit Vermögen und Verbindlichkeiten auf die Erben über.
Die reguläre Frist für die türkische Erbausschlagung beträgt grundsätzlich drei Monate. Für gesetzliche Erben beginnt sie normalerweise mit der Kenntnis vom Tod und der eigenen Erbenstellung. Bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände können das Ausschlagungsrecht gefährden.
Diese Frist darf nicht mit der deutschen Ausschlagungsfrist von sechs Wochen beziehungsweise in bestimmten Auslandsfällen sechs Monaten verwechselt werden. Bei unbekannter Schuldenlage sollte deshalb vor Grundbuch-, Konto- oder Verkaufsmaßnahmen anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Häufige Fehler bei Erben in Deutschland
- Nur einen deutschen Erbschein beantragen, obwohl eine Immobilie in der Türkei vorhanden ist
- Bei einem Auslandsfall direkt zum türkischen Notar gehen
- Den Todesfall nicht im türkischen Register eintragen lassen
- Formvorschriften für sämtliche Urkunden pauschal behandeln
- Namensabweichungen und unterschiedliche Schreibweisen unterschätzen
- Eine zu allgemein formulierte Vollmacht verwenden
- Erbschein und Erbteilung miteinander verwechseln
- Die türkische Steuererklärung vergessen
- Schulden erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist prüfen
- Immobilien nutzen, verkaufen oder vermieten, bevor die Erbfolge geklärt wurde
Häufig gestellte Fragen
Müssen alle Erben den Antrag unterschreiben?
Nein. Grundsätzlich genügt der Antrag eines einzelnen Erben. Das ausgestellte Dokument nennt trotzdem sämtliche festgestellten Erben und deren Anteile.
Muss der Erbe persönlich in die Türkei reisen?
Meist nicht. Ein türkischer Rechtsanwalt kann das Verfahren mit einer geeigneten Vollmacht übernehmen. Für Bank-, Steuer- und Grundbuchschritte müssen die entsprechenden Befugnisse enthalten sein.
Kann das türkische Konsulat den Erbschein ausstellen?
Das Konsulat kann bei Vollmachten, Personenstandsvorgängen und Beglaubigungen helfen. Den türkischen Erbschein in einem gerichtlichen Auslandsfall stellt jedoch das türkische Friedensgericht aus.
Kann das Veraset İlamı online beantragt werden?
Bereits registrierte Erbscheine lassen sich über e-Devlet abfragen. Ein ungeklärter grenzüberschreitender Erbfall kann dadurch nicht automatisch vollständig online abgewickelt werden. Ein beauftragter Anwalt kann jedoch viele Verfahrensschritte elektronisch über das türkische Justizsystem durchführen.
Gilt der Erbschein auch für den Verkauf einer Wohnung?
Der Erbschein ist die Grundlage, aber nicht der einzige notwendige Nachweis. Zuerst muss die Immobilie auf die Erben umgeschrieben werden. Für einen Verkauf kommen unter anderem Steuerfreigabe, Vertretungsvollmacht, Grundbuchunterlagen und gegebenenfalls eine DASK-Police hinzu.
Fazit: Bei Auslandsbezug zuerst den Rechtsweg bestimmen
Für Erben in Deutschland ist das türkische Veraset İlamı vor allem dann unverzichtbar, wenn zum Nachlass eine Immobilie in der Türkei gehört. Ein einfacher Notartermin ist bei ausländischen oder gemischten Familienverhältnissen meistens nicht der richtige Weg.
Dann wird der Erbschein beim türkischen Sulh Hukuk Mahkemesi beantragt – häufig ohne persönliche Reise, wenn ein Rechtsanwalt mit einer passenden Vollmacht beauftragt wird.
Vor dem Antrag sollten Staatsangehörigkeiten, Vermögensarten, Registereinträge und Personenstandsurkunden geklärt werden. Ebenso wichtig ist die frühzeitige Prüfung möglicher Schulden. Wer Erbschein, Erbschaftsteuer und tatsächliche Übertragung als getrennte Verfahrensschritte behandelt, vermeidet die häufigsten Fehler.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zum türkischen und deutsch-türkischen Erbrecht mit Stand September 2026. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Zuständigkeit, anwendbares Recht, benötigte Dokumente und Fristen können insbesondere bei doppelter Staatsangehörigkeit, Testamenten, minderjährigen Erben, Schulden oder Vermögen in beiden Ländern abweichen. Vor fristgebundenen Erklärungen und Verfügungen über den Nachlass sollte eine qualifizierte Beratung in Deutschland und/oder der Türkei eingeholt werden.