Stand: September 2026
Viele frühere türkische Staatsangehörige in Deutschland besitzen eine Mavi Kart, weil sie ihre türkische Staatsangehörigkeit vor Jahren für die deutsche Einbürgerung aufgeben mussten. Seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts ist eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich zulässig. Dadurch stellt sich für zahlreiche Familien die Frage, ob und wie die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangt werden kann.
Für ehemalige türkische Staatsangehörige, die mit offizieller Genehmigung ausgetreten sind, sieht das türkische Recht ein erleichtertes Verfahren vor. Ein Wohnsitz in der Türkei, bestimmte Einkommensnachweise oder ein Türkischtest sind in dieser Fallgruppe grundsätzlich nicht erforderlich. Dennoch erfolgt die Wiedereinbürgerung nicht automatisch: Es muss ein Antrag gestellt, eine Akte angelegt und eine Entscheidung des türkischen Innenministeriums abgewartet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wiedererlangung heißt auf Türkisch „Türk vatandaşlığının yeniden kazanılması“.
- Ehemalige Staatsangehörige, die mit einer Austrittsgenehmigung ausgeschieden sind, können nach Artikel 13 des Gesetzes Nr. 5901 ohne Wohnsitzfrist in der Türkei wieder eingebürgert werden.
- Ein Mavi-Kart-Inhaber muss nicht in die Türkei umziehen, um den Antrag zu stellen.
- In Deutschland wird der Antrag über die zuständige türkische Botschaft oder das zuständige Generalkonsulat eingereicht.
- Die Online-Voranmeldung erfolgt über das türkische Konsulatsportal; für die eigentliche Antragstellung ist grundsätzlich ein Termin erforderlich.
- Verwendet wird das Antragsformular VAT-5.
- Zentrale Voraussetzung ist, dass kein Hindernis im Bereich der nationalen Sicherheit besteht.
- Die Bearbeitungsdauer ist nicht verbindlich festgelegt und kann mehrere Monate betragen.
- Der amtliche türkische Dienstleistungspreis für die Wiedererlangung beträgt 2026 pro Antragsteller 505,72 TL. Im Ausland wird regelmäßig der von der Auslandsvertretung berechnete Eurobetrag erhoben.
- Deutsche Staatsangehörige verlieren ihren deutschen Pass durch die freiwillige Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr.
Wer kann die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangen?
Nicht alle ehemaligen türkischen Staatsangehörigen werden nach denselben Regeln behandelt. Entscheidend ist, auf welche Weise die Staatsangehörigkeit verloren ging.
Austritt mit Genehmigung
Die größte Gruppe sind Personen, die mit Genehmigung des türkischen Innenministeriums aus der Staatsangehörigkeit ausgeschieden sind. Dazu gehören viele Menschen, die vor der deutschen Einbürgerung ein „Çıkma İzin Belgesi“ und anschließend ein „Çıkma Belgesi“ erhalten haben. Häufig besitzen sie heute eine Mavi Kart.
Nach Artikel 13 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901 können sie die Staatsangehörigkeit ohne eine bestimmte Aufenthaltsdauer in der Türkei wiedererlangen. Erforderlich ist insbesondere, dass kein Hindernis im Bereich der nationalen Sicherheit vorliegt. Die Entscheidung trifft das türkische Innenministerium.
Verlust zusammen mit den Eltern
Kinder, die ihre türkische Staatsangehörigkeit abhängig vom Austritt ihrer Eltern verloren haben, können ebenfalls unter die erleichterte Regelung fallen. Wer nach Eintritt der Volljährigkeit das zeitlich begrenzte Wahlrecht zur Wiederaufnahme nicht genutzt hat, kann später grundsätzlich einen regulären Antrag auf Wiedererlangung stellen.
Verlust nach dem früheren Gesetz Nr. 403
Auch bestimmte Personen, die ihre Staatsangehörigkeit nach einzelnen Vorschriften des früheren Gesetzes Nr. 403 verloren haben, können ohne türkische Wohnsitzfrist aufgenommen werden. Bei älteren Fällen sollte anhand des früheren Verlustbeschlusses geprüft werden, welche Vorschrift angewendet wurde.
Verlust aus anderen Gründen
Wurde die Staatsangehörigkeit nicht mit Genehmigung aufgegeben, sondern durch eine behördliche Entziehungsentscheidung oder durch Ausübung eines gesetzlichen Wahlrechts verloren, kann Artikel 14 gelten. Dann werden grundsätzlich ein dreijähriger ununterbrochener Aufenthalt in der Türkei und das Fehlen eines Hindernisses im Bereich der nationalen Sicherheit verlangt.
Der frühere Staatsbürgerstatus allein bedeutet deshalb nicht automatisch, dass immer das vereinfachte Verfahren ohne Aufenthaltspflicht genutzt werden kann.
Bleibt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten?
Seit dem 27. Juni 2024 akzeptiert Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich. Der frühere § 25 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, nach dem Deutsche ihre Staatsangehörigkeit beim freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verlieren konnten, ist weggefallen. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist daher grundsätzlich nicht mehr notwendig.
Ein deutscher Staatsangehöriger kann die türkische Staatsangehörigkeit somit im Regelfall wiedererlangen und beide Pässe behalten. Das gilt auch für ehemalige türkische Staatsangehörige mit Mavi Kart. Eine allgemeine Frist, innerhalb der die Wiedereinbürgerung nach der deutschen Reform beantragt werden muss, besteht nicht.
Bei sehr ungewöhnlichen persönlichen Konstellationen sollte der deutsche Status vorab schriftlich geklärt werden. Das betrifft beispielsweise frühere ungeklärte Einbürgerungs- oder Verlustvorgänge. Nach der Wiedererlangung sollte die neue weitere Staatsangehörigkeit den zuständigen deutschen Stellen mitgeteilt werden, wenn eine Behörde dies für die Aktualisierung ihrer Daten verlangt.
Mehrstaatigkeit bringt außerdem praktische Besonderheiten mit sich: In der Türkei wird ein türkisch-deutscher Doppelstaater von türkischen Behörden grundsätzlich als türkischer Staatsangehöriger behandelt. Der konsularische Schutz Deutschlands kann dort deshalb eingeschränkt sein.
Welche Voraussetzungen gelten für Mavi-Kart-Inhaber?
Im typischen Fall eines genehmigten früheren Austritts sind die Voraussetzungen überschaubar:
- Die türkische Staatsangehörigkeit bestand früher tatsächlich.
- Der Verlust erfolgte mit offizieller Austrittsgenehmigung.
- Die Identität und die heutige Staatsangehörigkeit sind nachgewiesen.
- Änderungen von Name und Personenstand seit dem Austritt werden vollständig belegt.
- Es liegt kein Hindernis im Bereich der nationalen Sicherheit vor.
- Die geforderten Unterlagen und die Verwaltungsgebühr werden eingereicht.
Ein Wohnsitz in der Türkei ist nicht notwendig. Auch ein fünfjähriger Aufenthalt, wie er bei einer gewöhnlichen Einbürgerung verlangt werden kann, entfällt. Nach den türkischen Konsularinformationen sind weder ein bestimmtes Einkommen noch türkische Sprachkenntnisse Voraussetzung dieses Wiedereinbürgerungsverfahrens.
Die Mavi Kart erleichtert den Nachweis des früheren Status, ist aber nicht die eigentliche Rechtsgrundlage der Wiedereinbürgerung. Auch ohne vorhandene oder noch gültige Karte kann die frühere Staatsangehörigkeit anhand der türkischen Register festgestellt werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
In Deutschland ist die türkische Auslandsvertretung zuständig, zu deren Bezirk der deutsche Wohnort gehört. Je nach Region handelt es sich um die Botschaft oder eines der Generalkonsulate. Der passende Termin wird über das offizielle Portal konsolosluk.gov.tr ausgewählt.
In der Türkei kann der Antrag bei der İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü der Provinz gestellt werden, in der der Wohnsitz besteht. Ein Antrag während eines Urlaubs ist nicht automatisch schneller. Türkische Behörden weisen darauf hin, dass rechtlich kein Unterschied zwischen der Antragstellung in der Türkei und bei einer Auslandsvertretung besteht.
Eine reine Antragstellung über e-Devlet ist nicht möglich. Das Konsulatsportal ermöglicht jedoch die Online-Voranmeldung, das Ausfüllen der Formulare, das Hochladen bestimmter Dokumente und die Terminbuchung. Nach Einreichung kann der Vorgang häufig elektronisch verfolgt werden.
Benötigte Unterlagen
Die endgültige Liste wird im Konsulatsportal und von der zuständigen Vertretung angezeigt. Regelmäßig werden folgende Dokumente verlangt:
- Antragsformular VAT-5,
- gültiger deutscher oder anderer ausländischer Reisepass beziehungsweise Personalausweis,
- Mavi Kart, sofern vorhanden,
- deutsche Einbürgerungsurkunde oder ein anderer Nachweis über die aktuelle Staatsangehörigkeit,
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand und gegebenenfalls Ehepartner sowie minderjährigen Kindern,
- Unterlagen über Eheschließung, Scheidung, Tod des Ehepartners oder Geburt von Kindern nach dem früheren Austritt,
- Nachweise über spätere Änderungen von Vorname, Nachname, Geburtsdatum oder anderen Identitätsdaten,
- bestätigte türkische Übersetzungen, soweit keine akzeptierten mehrsprachigen Urkunden vorliegen,
- aktuelle biometrische Fotos nach den Vorgaben der Auslandsvertretung,
- Zahlungsnachweis über die Verwaltungsgebühr,
- bei gemeinsam einzubeziehenden Kindern gegebenenfalls Geburtsurkunden, Sorgerechtsunterlagen und Zustimmung des anderen Elternteils.
Das Berliner Generalkonsulat verlangt als Nachweis des Familienstands eine erweiterte Meldebescheinigung des Bürgeramts mit Unterschrift und Dienstsiegel. Deutsche Unterlagen werden dort bei diesem Verfahren grundsätzlich ohne Apostille bearbeitet; für Dokumente aus anderen Staaten kann eine Apostille erforderlich sein. Andere Vertretungen können abweichende organisatorische Vorgaben machen.
Besonders häufig entstehen Verzögerungen, wenn Eheschließung, Scheidung, Namensänderung oder Kindergeburt nie in das Mavi-Kart-Register eingetragen wurden. Selbst bereits gemeldete Änderungen können im Wiedereinbürgerungsverfahren erneut durch Originalunterlagen nachzuweisen sein.
Ablauf der Wiedereinbürgerung Schritt für Schritt
1. Frühere Verlustart klären
Zunächst wird festgestellt, ob der frühere Austritt mit Genehmigung erfolgte. Mavi Kart, Austrittsurkunde oder Einträge im türkischen Personenstandsregister helfen bei der Zuordnung. Davon hängt ab, ob eine türkische Wohnsitzfrist gilt.
2. Konsulat auswählen und Vorantrag ausfüllen
Im Konsulatsportal wird die zuständige Auslandsvertretung gewählt. Anschließend wird die Dienstleistung „Yeniden Türk Vatandaşlığı Kazanma Başvurusu“ aufgerufen. Der Online-Vorantrag und das Formular VAT-5 werden ausgefüllt; üblicherweise wird außerdem eine Passkopie hochgeladen.
3. Persönlichen Termin wahrnehmen
Zum Termin werden alle Originale, Übersetzungen, Fotos und verlangten Kopien mitgebracht. Das Konsulat kontrolliert die Angaben, nimmt den Antrag an und erhebt die aktuelle Gebühr. Falls gleichzeitig die spätere T.C. Kimlik Kartı vorbereitet wird, können biometrische Daten beziehungsweise Fingerabdrücke aufgenommen werden.
4. Prüfung durch die türkischen Behörden
Die Auslandsvertretung leitet die Akte an die Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü weiter. Die Registerdaten werden abgeglichen und sicherheitsbezogene Prüfungen durchgeführt. Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen werden nachgefordert.
5. Entscheidung und Bekanntgabe
Über die erleichterte Wiedererlangung entscheidet das türkische Innenministerium. Die Auslandsvertretung informiert über das Ergebnis. Der Status des Antrags kann mit der Antragsnummer über e-Devlet oder das türkische Online-System zur Verfahrensabfrage verfolgt werden.
6. Türkischen Personalausweis und Pass beantragen
Nach positiver Entscheidung wird der Eintrag wieder in das türkische Familienregister übertragen. Danach können eine neue T.C. Kimlik Kartı und ein türkischer Reisepass beantragt werden. Für diese Dokumente gelten eigene Termine, Unterlagen und Gebühren. Die bisherige Mavi Kart dokumentiert danach nicht mehr den aktuellen Status und wird im Zuge der Registerumstellung ersetzt beziehungsweise ungültig.
Kosten im Jahr 2026
Für Anträge auf Wiedererlangung und für die Ausübung des Wahlrechts wird 2026 ein türkischer Dienstleistungspreis von 505,72 TL pro Antragsteller erhoben. Bei einer Auslandsvertretung wird der Betrag nach den dortigen konsularischen Zahlungsregeln in Euro umgerechnet und gegen Quittung eingezogen.
Zusätzlich können entstehen:
- Kosten für erweiterte Meldebescheinigungen und Personenstandsurkunden,
- Honorare für vereidigte Übersetzungen,
- Beglaubigungen oder Apostillen bei ausländischen Dokumenten,
- biometrische Passfotos,
- Fahrtkosten zum Konsulat,
- Gebühren für T.C. Kimlik Kartı und türkischen Reisepass nach erfolgreicher Einbürgerung,
- gegebenenfalls Beratungskosten bei komplizierten Register- oder Sorgerechtsfällen.
Die 505,72 TL sind daher nicht mit den gesamten Verfahrenskosten gleichzusetzen. Maßgeblich ist die Gebührenanzeige der zuständigen Auslandsvertretung am Tag des Termins.
Wie lange dauert das Verfahren?
Eine garantierte Bearbeitungsfrist wird für die Wiedereinbürgerung nicht genannt. Die türkischen Konsularinformationen erklären, dass vollständig eingereichte Akten nach Eingang bei der Generaldirektion so schnell wie möglich bearbeitet werden. In der Praxis sollte mit mehreren Monaten gerechnet werden.
Die Gesamtdauer hängt unter anderem ab von:
- der Wartezeit auf einen Konsulatstermin,
- der Vollständigkeit der Unterlagen,
- nicht registrierten Personenstandsänderungen,
- abweichenden Namensschreibweisen,
- der Einbeziehung minderjähriger Kinder,
- erforderlichen Sicherheits- und Registerprüfungen,
- Nachforderungen und Übermittlungszeiten zwischen Konsulat und Türkei.
Eine Antragstellung in der Türkei garantiert keine schnellere Entscheidung. Sinnvoll ist vor allem eine lückenlose Akte mit passenden Originalurkunden und korrekten Übersetzungen.
Was gilt für Ehepartner und Kinder?
Die Wiedereinbürgerung einer Person überträgt sich nicht automatisch auf einen ausländischen Ehepartner. Dieser benötigt eine eigene gesetzliche Grundlage, beispielsweise eine spätere Einbürgerung aufgrund einer mindestens dreijährigen bestehenden Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen.
Minderjährige Kinder, die früher zusammen mit Mutter oder Vater die türkische Staatsangehörigkeit verloren haben, können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam wieder aufgenommen werden. Erforderlich können die Zustimmung des anderen Elternteils, ein Sorgerechtsnachweis und aktuelle Geburtsurkunden sein. Ein Elternteil darf den Antrag auch nur für sich selbst stellen und die Kinder im Mavi-Kart-Status belassen.
Wird ein Kind während des laufenden Verfahrens volljährig, kann es nicht mehr ohne Weiteres als Minderjähriger über den Elternantrag behandelt werden. Dann wird grundsätzlich ein eigener Antrag erforderlich. Familien sollten deshalb die Dokumente und den Status jedes Kindes getrennt prüfen.
Wehrpflicht nach der Wiedererlangung
Für männliche Antragsteller ist die Wehrpflicht einer der wichtigsten Prüfpunkte. Nach den türkischen Behördeninformationen werden bei Personen, die nach einem früheren Verlust wieder türkische Staatsangehörige werden, die früheren Wehrdienstdaten berücksichtigt.
Wer vor dem Austritt keinen türkischen Wehrdienst geleistet hatte, kann nach der Wiedereinbürgerung erneut wehrpflichtig sein. Das Alter bei der Wiederaufnahme allein beseitigt diese frühere Verpflichtung nicht automatisch. Je nach Wohnsitz, Vorstatus und geltendem Recht kommen Zurückstellung, bezahlter Wehrdienst oder Devisenwehrdienst infrage.
Vor dem Antrag sollte deshalb eine individuelle Statusauskunft bei der zuständigen Wehrdienstabteilung des Konsulats eingeholt werden. Veraltete Merkblätter mit früheren Stichtagen oder Gebühren dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
Rechte und Pflichten nach der Wiederaufnahme
Mit der türkischen Staatsangehörigkeit entstehen wieder die vollständigen staatsbürgerlichen Rechte. Dazu zählen das aktive und passive Wahlrecht, ein uneingeschränkter staatsbürgerlicher Status in der Türkei und der Zugang zu Tätigkeiten, die türkischen Staatsangehörigen vorbehalten sind.
Gleichzeitig gelten erneut die staatsbürgerlichen Pflichten. Dazu können Wehrpflicht, Nutzung türkischer Ausweisdokumente gegenüber türkischen Behörden sowie Melde- und Registerpflichten gehören. Steuerpflichten entstehen nicht allein durch den Pass, sondern richten sich weiterhin insbesondere nach Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Einkünften und Vermögen.
Immobilien, Bankkonten, Erbansprüche und Sozialversicherungsdaten sollten nach der Registerumstellung auf den aktuellen Status abgestimmt werden. Die frühere T.C.-Identifikationsnummer bleibt in der Regel ein wichtiger Bezugspunkt für vorhandene Registerdaten.
Häufige Fehler
- Wiedererlangung mit einer gewöhnlichen Neueinbürgerung verwechseln.
- Eine dreijährige Wohnsitzpflicht annehmen, obwohl der frühere Austritt genehmigt war.
- Umgekehrt das vereinfachte Verfahren erwarten, obwohl die Staatsangehörigkeit aus einem anderen Grund verloren ging.
- Nur den Online-Vorantrag ausfüllen und den persönlichen Termin nicht abschließen.
- Personenstandsänderungen seit dem Austritt nicht vollständig belegen.
- Annehmen, die Staatsangehörigkeit gehe automatisch auf den Ehepartner über.
- Minderjährige Kinder ohne Zustimmung oder Sorgerechtsunterlagen einbeziehen.
- Wehrdienstfolgen erst nach der positiven Entscheidung prüfen.
- Die Gebühr für die Wiedereinbürgerung mit den zusätzlichen Pass- und Ausweiskosten verwechseln.
Fazit
Für frühere türkische Staatsangehörige, die mit offizieller Genehmigung ausgeschieden sind, ist die Wiedererlangung vergleichsweise unkompliziert. Ein Aufenthalt in der Türkei, ein Sprachtest und die gewöhnliche fünfjährige Wohnsitzfrist sind nicht erforderlich. Der Antrag wird in Deutschland über die zuständige türkische Auslandsvertretung gestellt und vom Innenministerium entschieden.
Seit Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich zulässt, kann der deutsche Pass im Regelfall behalten werden. Vor der Antragstellung sollten dennoch die Verlustart, alle Personenstandsänderungen, die Situation minderjähriger Kinder und besonders der Wehrdienststatus sorgfältig geklärt werden. Eine vollständige Dokumentation ist der wichtigste Faktor, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Staatsangehörigkeits-, Familien-, Wehrdienst- und Konsularrecht können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige türkische Auslandsvertretung, die Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü, deutsche Staatsangehörigkeitsbehörden oder entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte.