Stand: September 2026
Wer in Deutschland lebt und in der Türkei eine Erbschaft regeln, einen Rechtsanwalt beauftragen oder eine Immobilie kaufen, verkaufen oder übertragen möchte, muss dafür nicht zwingend persönlich in die Türkei reisen. Viele Angelegenheiten können durch eine Vollmacht – auf Türkisch Vekaletname – von einer anderen Person oder einem türkischen Rechtsanwalt erledigt werden.
Entscheidend ist jedoch, dass die Vollmacht für den vorgesehenen Zweck richtig formuliert und in einer Form ausgestellt wird, die von türkischen Gerichten, Notaren, Banken oder Grundbuchämtern akzeptiert wird.
Gerade bei Immobilien und Erbschaften reicht eine allgemein gehaltene Vollmacht häufig nicht aus. Bestimmte Handlungen müssen ausdrücklich genannt werden. Bei Grundstücksgeschäften gelten zusätzlich besondere Formvorschriften.
Wer die Vollmacht in Deutschland ausstellen möchte, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Vollmacht direkt bei einem türkischen Konsulat in Deutschland erstellen lassen
oder
Vollmacht bei einem deutschen Notar erstellen, apostillieren und für die Türkei übersetzen lassen.
In vielen Fällen ist der Weg über das türkische Konsulat einfacher.
Was ist eine türkische Vekaletname?
Eine Vekaletname ist eine Vollmachtsurkunde, mit der eine Person einer anderen Person bestimmte Befugnisse überträgt.
Der Vollmachtgeber heißt auf Türkisch:
Vekalet veren
Die bevollmächtigte Person:
Vekil
Bevollmächtigt werden können beispielsweise:
- ein türkischer Rechtsanwalt,
- ein Familienmitglied,
- ein Immobilienmakler,
- eine Vertrauensperson,
- ein anderer Erbe.
Die Vollmacht kann sehr eng auf eine einzelne Handlung beschränkt oder umfassender ausgestaltet werden.
Gerade bei größeren Vermögenswerten ist eine möglichst genau definierte Vollmacht regelmäßig sinnvoller als eine pauschale Generalvollmacht.
Vollmacht in Deutschland für die Türkei ausstellen
Wer sich in Deutschland befindet, muss nicht zuerst in die Türkei reisen.
Der einfachste Weg führt häufig über ein türkisches Generalkonsulat beziehungsweise eine türkische konsularische Vertretung in Deutschland.
Türkische Auslandsvertretungen verfügen über notarielle Befugnisse und können Vollmachten ausstellen, die unmittelbar für den türkischen Rechtsverkehr vorgesehen sind.
Das hat einen entscheidenden Vorteil:
Die Vollmacht wird direkt als türkische notarielle Urkunde erstellt.
Eine zusätzliche deutsche Apostille und in vielen Fällen auch eine zusätzliche Übersetzung können dadurch entfallen.
Vollmacht beim türkischen Konsulat
Für notarielle Vorgänge muss grundsätzlich zunächst über das türkische Konsularsystem ein Termin vereinbart werden.
Die Antragstellung erfolgt persönlich.
Der Konsularbeamte muss die Identität des Vollmachtgebers feststellen und sicherstellen, dass dieser versteht, welche Rechte er überträgt.
Typischerweise werden benötigt:
- türkischer Personalausweis beziehungsweise T.C. Kimlik Kartı,
- gegebenenfalls türkischer Reisepass,
- bei ehemaligen türkischen Staatsangehörigen die Mavi Kart,
- Daten der bevollmächtigten Person,
- bei einem Rechtsanwalt zusätzlich Angaben zur Rechtsanwaltskammer,
- je nach Vollmacht aktuelle Passfotos,
- bei Immobilien die Grundbuchdaten,
- gegebenenfalls bereits vorbereiteter Vollmachtstext.
Die konkreten Anforderungen können sich je nach Vollmachtsart und Konsulat unterscheiden.
Können auch deutsche Staatsangehörige eine Vollmacht beim türkischen Konsulat ausstellen?
Grundsätzlich können auch Personen ohne türkische Staatsangehörigkeit notarielle Vorgänge bei türkischen Auslandsvertretungen durchführen, sofern das betreffende Konsulat den Vorgang anbietet und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beim türkischen Generalkonsulat Berlin können beispielsweise auch deutsche Staatsangehörige ihre Identität mit deutschem Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
Gegebenenfalls wird zusätzlich eine türkische Übersetzung der Identitätsunterlagen beziehungsweise die Mitwirkung eines beim Konsulat registrierten Übersetzers erforderlich.
Wer kein ausreichendes Türkisch versteht, sollte dies bereits vor der Terminvereinbarung berücksichtigen.
Welche Angaben braucht man über den Bevollmächtigten?
Wer einer Privatperson Vollmacht erteilt, sollte möglichst folgende Daten bereithalten:
- vollständiger Vor- und Nachname,
- türkische T.C.-Kimlik-Nummer, sofern vorhanden,
- Geburtsdatum,
- gegebenenfalls Geburtsort,
- gegebenenfalls Name des Vaters,
- Anschrift.
Bei einem türkischen Rechtsanwalt werden regelmäßig zusätzliche Informationen benötigt:
- Vor- und Nachname,
- T.C.-Kimlik-Nummer,
- zuständige Rechtsanwaltskammer – Baro,
- Baro-Sicilnummer,
- Kanzleianschrift.
Am besten lässt man sich diese Informationen unmittelbar vom Anwalt schicken.
Vollmacht für einen Anwalt in der Türkei
Eine der häufigsten Vollmachten ist die Avukat Vekaletnamesi, also die Anwaltsvollmacht.
Damit kann ein türkischer Rechtsanwalt den Mandanten beispielsweise vor Gerichten, Vollstreckungsbehörden und anderen staatlichen Stellen vertreten.
Eine solche Vollmacht kann unter anderem erforderlich sein für:
- Zivilverfahren,
- Mietstreitigkeiten,
- Erbstreitigkeiten,
- Scheidungsverfahren,
- Forderungsklagen,
- Vollstreckungsverfahren,
- Verwaltungsverfahren,
- Immobilienangelegenheiten.
Die Vollmacht sollte möglichst nach einer Vorlage des beauftragten türkischen Rechtsanwalts erstellt werden.
Das ist wichtig, weil bestimmte Prozesshandlungen nach türkischem Recht nur vorgenommen werden dürfen, wenn die Vollmacht hierfür eine entsprechende besondere Ermächtigung enthält.
Warum sollte der türkische Anwalt den Text schicken?
Wer bereits einen Rechtsanwalt in der Türkei beauftragt hat, sollte ihn vor dem Konsulatstermin um einen fertigen Vollmachtstext bitten.
Viele Kanzleien haben eigene Muster.
Darin können beispielsweise besondere Befugnisse für das konkrete Verfahren enthalten sein.
Hierdurch wird verhindert, dass später festgestellt wird, dass zwar eine Vollmacht existiert, eine bestimmte notwendige Handlung aber nicht umfasst ist.
Das kann unnötige Kosten und einen zweiten Konsulatstermin vermeiden.
Vollmacht für eine Erbschaft in der Türkei
Bei einer türkischen Erbschaft kann eine Vollmacht besonders sinnvoll sein.
Ein Bevollmächtigter kann – abhängig vom Umfang der Vollmacht – beispielsweise:
- einen Erbschein beziehungsweise Veraset İlamı beantragen,
- Unterlagen beschaffen,
- beim Finanzamt auftreten,
- Erbschaftsteuerangelegenheiten bearbeiten,
- Immobilien auf die Erben übertragen lassen,
- Grundbuchangelegenheiten erledigen,
- Bankangelegenheiten bearbeiten,
- Behördenanträge stellen.
Wichtig ist, dass eine Erbschaftsvollmacht nicht automatisch sämtliche denkbaren Handlungen umfasst.
Es sollte deshalb bereits vor Erstellung geklärt werden, was der Bevollmächtigte tatsächlich erledigen soll.
Erbschaft übertragen oder Immobilie auch verkaufen?
Hier liegt ein entscheidender Unterschied.
Es kann sinnvoll sein, einem Bevollmächtigten lediglich die Befugnis zu geben, eine geerbte Immobilie auf die Erben umzuschreiben.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieselbe Person auch befugt sein muss, die Immobilie anschließend zu verkaufen.
Wer nur die Erbschaftsabwicklung ermöglichen möchte, kann die Vollmacht entsprechend beschränken.
Soll die bevollmächtigte Person dagegen später auch verkaufen dürfen, muss diese Befugnis ausdrücklich und in geeigneter Form aufgenommen werden.
Bei größeren Immobilienwerten sollte man sich genau überlegen, wie weit die Vollmacht reichen soll.
Veraset İntikali – Immobilie auf Erben übertragen
Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, muss sie nach dem Tod des Eigentümers grundsätzlich auf die Erben übertragen werden.
Dieser Vorgang wird als
Miras İntikali beziehungsweise Veraset İntikali
bezeichnet.
Dafür werden unter anderem ein entsprechender Erbnachweis sowie weitere Unterlagen benötigt.
Die türkische Grundbuchverwaltung weist darauf hin, dass der Übertragungsvorgang auch durch einen bevollmächtigten Vertreter durchgeführt werden kann.
Eine geeignete Vollmacht kann daher verhindern, dass sämtliche im Ausland lebenden Erben persönlich beim türkischen Grundbuchamt erscheinen müssen.
Vollmacht für Immobilien in der Türkei
Besonders strenge Anforderungen gelten bei Vollmachten für Grundstücks- und Immobiliengeschäfte.
Dazu gehören beispielsweise:
- Kauf einer Wohnung,
- Verkauf einer Wohnung,
- Verkauf eines Grundstücks,
- Übertragung eines Miteigentumsanteils,
- Schenkung,
- Hypothekenangelegenheiten,
- Grundbuchumschreibung,
- Erbschaftsübertragung.
Die türkische Grundbuchverwaltung prüft ausländische Vollmachten besonders sorgfältig.
Deshalb sollte hier nicht mit einer allgemeinen Internetvorlage gearbeitet werden.
Welche Angaben sollte eine Immobilienvollmacht enthalten?
Soweit bereits bekannt, sollten die betreffenden Grundbuchdaten aufgenommen werden.
Dazu gehören je nach Immobilie beispielsweise:
- Provinz – İl,
- Landkreis – İlçe,
- Stadtteil – Mahalle,
- Ada,
- Parsel,
- Bağımsız Bölüm,
- Grundbuchinformationen.
Eine Kopie des Tapu kann deshalb beim Konsulatstermin hilfreich sein.
Auch türkische Auslandsvertretungen empfehlen für Vollmachten zu Immobilien, vorhandene Tapu-Unterlagen mitzubringen.
Fotos bei Immobilienvollmachten
Bei grundbuchrelevanten Vollmachten spielen Fotos eine besondere Rolle.
Türkische Konsulate verlangen für zahlreiche Immobilien-, Erbschafts- und andere besonders bedeutsame Vollmachten aktuelle Passfotos.
Das Generalkonsulat Berlin verlangt bei verschiedenen notariellen Vorgängen, die unter anderem Grundstücksgeschäfte betreffen, zwei aktuelle farbige Passbilder.
Deshalb sollte man zu einem entsprechenden Termin nicht ohne aktuelle Fotos erscheinen.
Vollmacht beim deutschen Notar
Wer nicht zum türkischen Konsulat gehen möchte oder aus anderen Gründen eine deutsche notarielle Vollmacht benötigt, kann grundsätzlich auch einen deutschen Notar nutzen.
Dann ist der Ablauf allerdings aufwendiger.
Typischerweise lautet der Weg:
deutsche notarielle Vollmacht
→ deutsche Apostille
→ türkische Übersetzung
→ gegebenenfalls notarielle Bestätigung der Übersetzung
→ Verwendung in der Türkei
Deutschland und die Türkei wenden im Verhältnis zueinander das Haager Apostille-Übereinkommen an.
Deshalb kann eine Apostille die sonst erforderliche diplomatische Legalisation ersetzen.
Wo erhält man die Apostille in Deutschland?
Die Apostille wird nicht vom türkischen Konsulat erteilt.
Sie muss von der in Deutschland zuständigen Apostille-Behörde angebracht werden.
Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Bundesland und von der Art der Urkunde ab.
Bei notariellen Dokumenten sind regelmäßig Behörden innerhalb der jeweiligen Landesjustizverwaltung zuständig.
Der deutsche Notar kann normalerweise mitteilen, wo für seine Urkunde die Apostille beantragt werden muss.
Besondere Anforderungen bei deutscher Immobilienvollmacht
Wer eine beim deutschen Notar ausgestellte Vollmacht beim türkischen Tapu verwenden möchte, muss besonders sorgfältig arbeiten.
Die türkische Grundbuchverwaltung verlangt bei im Ausland ausgestellten Vollmachten bestimmte Voraussetzungen.
Insbesondere müssen:
- die Vollmacht in der vorgeschriebenen Form erstellt sein,
- die Identität eindeutig feststehen,
- bei entsprechenden Grundstücksvollmachten ein Foto des Vollmachtgebers enthalten sein,
- das Foto ordnungsgemäß mit der Urkunde verbunden beziehungsweise bestätigt sein,
- die Vollmacht ausdrücklich die benötigte Grundstückshandlung erlauben,
- die vorgeschriebene Echtheitsbestätigung beziehungsweise Apostille vorhanden sein,
- eine ordnungsgemäß bestätigte türkische Übersetzung vorgelegt werden.
Eine normale deutsche Generalvollmacht ohne diese Besonderheiten kann deshalb beim türkischen Grundbuchamt zurückgewiesen werden.
Konsulat oder deutscher Notar – welcher Weg ist besser?
Für eine Vollmacht, die ausschließlich in der Türkei verwendet werden soll, ist das türkische Konsulat häufig die einfachere Lösung.
Der Ablauf ist meistens:
Termin → persönliche Vorsprache → türkische Vollmacht → fertig
Beim deutschen Notar können dagegen mehrere Schritte erforderlich sein:
Notar → Apostille → Übersetzung → Beglaubigung → Türkei
Dadurch entstehen zusätzliche Kosten und mögliche Fehlerquellen.
Besonders bei einer Tapu-Vollmacht ist der direkte Weg über das türkische Konsulat daher häufig vorzuziehen.
Generalvollmacht oder Spezialvollmacht?
Eine sehr umfassende Generalvollmacht klingt zunächst bequem.
Sie kann dem Bevollmächtigten jedoch erhebliche Rechte geben.
Dazu können je nach Formulierung gehören:
- Immobilien verkaufen,
- Geld entgegennehmen,
- Bankkonten verwalten,
- Prozesse führen,
- Verträge abschließen,
- Behördenangelegenheiten erledigen.
Deshalb sollte der Umfang zum tatsächlichen Zweck passen.
Für ein einzelnes Gerichtsverfahren reicht häufig eine entsprechende Anwaltsvollmacht.
Für die Umschreibung einer geerbten Immobilie kann eine auf Erbschaft und Grundbuch beschränkte Vollmacht sinnvoll sein.
Wer dagegen bewusst möchte, dass der Bevollmächtigte sämtliche Nachlassangelegenheiten einschließlich eines späteren Verkaufs übernimmt, kann die Befugnisse entsprechend weiter fassen.
Darf der Bevollmächtigte Geld entgegennehmen?
Auch dies sollte bewusst geregelt werden.
Bei einem Immobilienverkauf kann beispielsweise unterschieden werden zwischen der Befugnis:
die Immobilie zu verkaufen
und der zusätzlichen Befugnis:
den Kaufpreis entgegenzunehmen beziehungsweise den Empfang zu quittieren.
Wer verhindern möchte, dass der Vertreter den Kaufpreis selbst in Empfang nimmt, sollte die Vollmacht entsprechend beschränken und die Zahlungsabwicklung vorher mit Anwalt, Käufer und gegebenenfalls Bank abstimmen.
Kann man eine Vollmacht zeitlich begrenzen?
Eine Vollmacht kann grundsätzlich inhaltlich und zeitlich begrenzt werden.
Das kann bei einem einmaligen Vorgang sinnvoll sein.
Beispielsweise kann sie ausschließlich für:
- ein bestimmtes Verfahren,
- eine bestimmte Immobilie,
- einen bestimmten Erbfall,
- einen bestimmten Behördenvorgang
ausgestellt werden.
Dadurch wird das Risiko einer späteren Nutzung für andere Zwecke reduziert.
Vollmacht widerrufen – Azilname
Eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich widerrufen werden.
Der Widerruf wird im türkischen Notarwesen als Azilname bezeichnet.
Es genügt allerdings nicht immer, dem Bevollmächtigten einfach telefonisch mitzuteilen, dass man die Vollmacht nicht mehr gelten lassen möchte.
Der Widerruf sollte formal durchgeführt und den relevanten Stellen beziehungsweise dem bisherigen Bevollmächtigten bekannt gemacht werden.
Für ein Azilname werden unter anderem Angaben zur ursprünglichen Vollmacht benötigt, beispielsweise:
- ausstellende Stelle,
- Datum,
- Urkunden- beziehungsweise Yevmiye-Nummer,
- Name des Bevollmächtigten,
- aktuelle Kontaktdaten.
Auch ein solcher Widerruf kann über türkische Auslandsvertretungen vorgenommen werden.
Kann eine Vollmacht online über e-Devlet ausgestellt werden?
Eine klassische notarielle Vollmacht für einen Immobilienverkauf, eine umfassende Erbschaftsvertretung oder entsprechende Rechtsgeschäfte lässt sich nicht einfach durch das Anklicken einer Funktion in e-Devlet ersetzen.
e-Devlet ist allerdings für die Kontrolle bestehender Daten sehr hilfreich.
Dort können beispielsweise Informationen über:
- Tapu-Eigentum,
- Gerichtsverfahren,
- bestimmte Vollmachtsdaten,
- Steuerangelegenheiten
abgerufen werden.
Für formbedürftige notarielle Vollmachten bleibt jedoch die entsprechende notarielle beziehungsweise konsularische Urkunde entscheidend.
Was sollte man vor dem Konsulatstermin erledigen?
Am besten wird die Vollmacht vorbereitet, bevor der Termin stattfindet.
Wer einen Anwalt bevollmächtigen möchte, sollte sich von ihm den gewünschten Text und seine vollständigen Daten schicken lassen.
Wer eine Immobilie betrifft, sollte die Tapu-Daten bereithalten.
Bei einer Erbschaft sollte geklärt werden, ob lediglich die Erbübertragung oder zusätzlich Verkauf, Banken, Finanzamt und Gerichtsverfahren umfasst werden sollen.
Außerdem sollten aktuelle Passbilder mitgenommen werden, wenn es sich um einen Vorgang handelt, bei dem Fotos vorgeschrieben oder wahrscheinlich erforderlich sind.
Praktische Beispiele
Anwalt soll eine Klage führen
Sinnvoll:
Avukat Vekaletnamesi nach Vorlage des Rechtsanwalts.
Benötigt werden typischerweise die Identitätsdaten des Anwalts, Baro und gegebenenfalls Baro-Sicilnummer.
Bruder soll geerbte Wohnung umschreiben lassen
Sinnvoll:
auf Veraset İntikali und Tapu-Angelegenheiten beschränkte Vollmacht.
Soll der Bruder nicht verkaufen dürfen, sollte keine Verkaufsbefugnis aufgenommen werden.
Anwalt soll Erbschaft komplett abwickeln und Immobilien verkaufen
Dann benötigt er eine deutlich umfangreichere Vollmacht, die insbesondere Erbschafts-, Grundbuch-, Behörden-, Steuer- und ausdrücklich gewünschte Verkaufsbefugnisse enthält.
Wohnung soll in der Türkei verkauft werden
Hier empfiehlt sich eine spezielle Tapu-/Immobilienvollmacht.
Der Vollmachttext sollte die erforderlichen Verkaufsbefugnisse eindeutig enthalten.
Welche Variante ist für Deutschland am einfachsten?
Für jemanden, der in Deutschland lebt und ausschließlich Angelegenheiten in der Türkei erledigen möchte, ist häufig folgende Reihenfolge am unkompliziertesten:
1. Türkischen Anwalt oder Vertreter auswählen.
2. Vollständige Daten und möglichst einen Vollmachtsentwurf anfordern.
3. Termin für Noter/Vekaletname beim zuständigen türkischen Konsulat vereinbaren.
4. Mit Ausweis, Daten des Bevollmächtigten, gegebenenfalls Tapu-Unterlagen und Passfotos persönlich erscheinen.
5. Türkische Vollmacht erstellen lassen.
Danach kann der Bevollmächtigte die Urkunde in der Türkei verwenden.
Damit entfallen viele Probleme, die bei einer deutschen notariellen Urkunde mit Apostille und Übersetzung entstehen können.
Fazit
Eine Vollmacht ermöglicht es, zahlreiche Angelegenheiten in der Türkei aus Deutschland erledigen zu lassen.
Besonders häufig betrifft dies:
Erbschaften, Gerichtsverfahren und Immobilien.
Der einfachste Weg ist für viele Betroffene die Ausstellung einer türkischen Vollmacht unmittelbar beim türkischen Konsulat in Deutschland.
Wer bereits einen türkischen Rechtsanwalt hat, sollte sich vor dem Termin von ihm einen passenden Vollmachtstext schicken lassen.
Bei Erbschaften muss genau geklärt werden, ob der Vertreter lediglich Unterlagen beschaffen und Immobilien auf die Erben übertragen oder auch verkaufen darf.
Bei Immobilienvollmachten gelten besonders strenge Anforderungen. Fotos, konkrete Befugnisse und gegebenenfalls Tapu-Daten können entscheidend sein.
Alternativ kann eine Vollmacht vor einem deutschen Notar erstellt werden. Dann müssen jedoch regelmäßig Apostille und türkische Übersetzung sowie gegebenenfalls weitere Beglaubigungen berücksichtigt werden.
Gerade bei Immobiliengeschäften sollte die Form der deutschen Urkunde vorher mit dem türkischen Grundbuchamt beziehungsweise dem beauftragten türkischen Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Wer die Vollmacht möglichst eng auf den tatsächlichen Zweck beschränkt und den Text vorab mit dem späteren Vertreter abstimmt, reduziert sowohl rechtliche Risiken als auch die Gefahr, wegen einer fehlenden Formulierung eine neue Vollmacht erstellen zu müssen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Die Anforderungen können sich abhängig von Vollmachtsart, Konsulat, Gericht, Grundbuchamt und konkretem Rechtsgeschäft unterscheiden. Bei Immobilienverkäufen, umfangreichen Erbschaften oder Gerichtsverfahren sollte der Vollmachtstext vor Ausstellung mit dem türkischen Rechtsanwalt beziehungsweise der zuständigen Stelle abgestimmt werden.