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Yurtdışı Borçlanması: Auslandszeiten für die türkische Rente nachzahlen

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Stand: September 2026

Wer viele Jahre in Deutschland gearbeitet oder dort als Hausfrau gelebt hat und zusätzlich eine türkische Rente aufbauen möchte, stößt schnell auf den Begriff Yurtdışı Borçlanması. Dabei können bestimmte im Ausland verbrachte Zeiten gegen Zahlung von Beiträgen nachträglich für die türkische Sozialversicherung berücksichtigt werden.

Das Verfahren ist vor allem für Menschen interessant, die in Deutschland leben oder gearbeitet haben, aber in der Türkei nicht genügend Versicherungszeiten für eine eigene Altersrente besitzen.

Allerdings handelt es sich nicht einfach um den „Kauf einer türkischen Rente“. Mit der Zahlung werden zunächst anrechenbare Versicherungstage geschaffen. Ob anschließend tatsächlich ein Rentenanspruch entsteht, hängt unter anderem vom Geburtsdatum, Versicherungsbeginn, Versicherungsstatus, Alter und der erforderlichen Zahl an Beitragstagen ab.

Gerade deshalb sollte vor einer Zahlung von mehreren hunderttausend oder sogar mehreren Millionen Türkischen Lira genau berechnet werden, wie viele Tage tatsächlich benötigt werden.

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Was bedeutet Yurtdışı Borçlanması?

„Yurtdışı Borçlanması“ bedeutet sinngemäß Nachzahlung beziehungsweise Nachversicherung von im Ausland verbrachten Zeiten.

Grundlage ist insbesondere das türkische Gesetz Nr. 3201.

Bestimmte Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Ausland verbracht wurden, können auf Antrag und gegen Zahlung so behandelt werden, als wären entsprechende Versicherungszeiten in der Türkei zurückgelegt worden.

Dazu können insbesondere gehören:

  • versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten im Ausland,
  • bestimmte diesen Beschäftigungszeiten gleichgestellte Zeiten,
  • begrenzte Arbeitslosigkeitszeiten,
  • bei Frauen bestimmte Zeiten als Hausfrau im Ausland.

Es müssen nicht automatisch sämtliche Auslandsjahre nachgezahlt werden.

Die SGK erlaubt ausdrücklich, nur einen Teil der vorhandenen Zeiten oder genau die Zahl von Tagen nachzuzahlen, die für einen Rentenanspruch benötigt wird.

Wer kann Yurtdışı Borçlanması nutzen?

Grundsätzlich können türkische Staatsangehörige von der Regelung profitieren.

Ebenfalls einbezogen sind Personen, die von Geburt an türkische Staatsangehörige waren und mit offizieller Genehmigung aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden sind. Damit können insbesondere viele Mavi-Kart-Inhaber grundsätzlich weiterhin Auslandszeiten nachzahlen.

Auch Doppelstaater können die Regelung nutzen.

Damit ist beispielsweise ein deutsch-türkischer Doppelstaater nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil er zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Welche Zeiten aus Deutschland können nachgezahlt werden?

Besonders wichtig sind zunächst reguläre Beschäftigungszeiten.

Wer beispielsweise zehn, zwanzig oder dreißig Jahre in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann grundsätzlich entsprechende dokumentierte Zeiten für eine türkische Yurtdışı Borçlanması verwenden.

Dabei wird nicht einfach der Wohnsitz in Deutschland berücksichtigt.

Entscheidend ist grundsätzlich eine nach den deutschen Sozialversicherungsvorschriften als Beschäftigungs- beziehungsweise Versicherungszeit anerkannte Zeit.

Die SGK unterscheidet zwischen tatsächlichen Beschäftigungszeiten und bestimmten Zeiten, die nach dem Recht des jeweiligen Landes einer Beschäftigungszeit gleichgestellt werden.

Können Arbeitslosigkeitszeiten nachgezahlt werden?

Teilweise ja.

Zwischen oder nach ausländischen Versicherungszeiten können Arbeitslosigkeitszeiten berücksichtigt werden.

Die wichtige Einschränkung:

Pro entsprechender Unterbrechung beziehungsweise am Ende eines Versicherungszeitraums können grundsätzlich nur bis zu einem Jahr Arbeitslosigkeitszeit berücksichtigt werden.

Es handelt sich also nicht um eine Regelung, mit der beliebig viele Jahre ohne Beschäftigung nachgekauft werden können.

Außerdem können Zeiten, in denen man sich tatsächlich in der Türkei aufgehalten hat, nicht einfach als im Ausland verbrachte Arbeitslosigkeitszeit angerechnet werden.

Besonders wichtig für Frauen: Hausfrauenzeiten

Für Frauen ist Yurtdışı Borçlanması deutlich weiter gefasst.

Zeiten, in denen eine Frau im Ausland gelebt hat, aber nicht versicherungspflichtig beschäftigt war, können unter bestimmten Voraussetzungen als ev kadınlığı süresi, also Hausfrauenzeit, berücksichtigt werden.

Dabei spielt es nach den SGK-Regeln keine Rolle, ob die Frau verheiratet oder unverheiratet war.

Entscheidend ist, dass sie im betreffenden Zeitraum im Ausland lebte und keine anderweitige Versicherungszeit vorlag.

Auch hier kann grundsätzlich frei entschieden werden, wie viele der verfügbaren Tage nachgezahlt werden sollen.

Für den Nachweis verlangt die SGK unter anderem geeignete Aufenthaltsnachweise sowie Informationen über Ein- und Ausreisen. Möglich sind beispielsweise ausländische Wohnsitzbescheinigungen mit geeigneter Übersetzung oder entsprechende Bescheinigungen türkischer Auslandsvertretungen.

Zeiten vor dem 18. Geburtstag zählen nicht

Ein häufiger Irrtum betrifft Personen, die bereits als Kinder mit ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind.

Allein der jahrzehntelange Wohnsitz in Deutschland bedeutet nicht, dass sämtliche Jahre nachgezahlt werden können.

Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören grundsätzlich nicht zu den nachzahlbaren Auslandszeiten.

Was kostet Yurtdışı Borçlanması 2026?

Die Höhe ist an die türkische Beitragsbemessungsgrundlage gekoppelt.

Für jeden nachzukaufenden Tag werden 45 Prozent des gewählten täglichen beitragspflichtigen Einkommens berechnet.

Für Anträge zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beträgt die niedrigste tägliche Berechnungsgrundlage 1.101 TL.

Daraus ergibt sich:

1.101 TL × 45 % = 495,45 TL pro Tag

Die höchste zulässige tägliche Zahlung beträgt 2026 4.459,05 TL pro Tag.

Wer keine höhere Bemessungsgrundlage auswählt, kann damit zum Mindestbetrag nachzahlen.

Beispiele für die Kosten 2026

Beim Mindestbetrag von 495,45 TL pro Tag ergeben sich beispielsweise folgende Größenordnungen:

Nachgekaufte TageKosten 2026
360 Tage178.362 TL
720 Tage356.724 TL
1.080 Tage535.086 TL
1.800 Tage891.810 TL
3.600 Tage1.783.620 TL
5.400 Tage2.675.430 TL
7.200 Tage3.567.240 TL

Die Summen zeigen, warum man nicht vorschnell sämtliche verfügbaren Auslandsjahre nachzahlen sollte.

Wer beispielsweise nur noch 1.800 Tage benötigt, sollte nicht automatisch 5.000 oder 7.000 Tage kaufen.

Die SGK erlaubt ausdrücklich eine Teilnachzahlung.

Muss man alle Auslandszeiten auf einmal kaufen?

Nein.

Man kann:

  • sämtliche nachweisbaren Zeiten,
  • nur einen bestimmten Zeitraum,
  • eine bestimmte Zahl an Tagen,
  • oder lediglich die für die Rente noch erforderlichen Tage

beantragen.

Auch mehrere spätere Borçlanma-Anträge sind grundsätzlich möglich.

Wer heute beispielsweise 1.800 Tage nachzahlt, kann später weitere verfügbare Auslandszeiten beantragen.

Wichtig ist allerdings, dass bei einem späteren Antrag der dann geltende Tagespreis verwendet wird.

Steigt der türkische Mindestlohn beziehungsweise die Beitragsbemessungsgrundlage, wird eine spätere Nachzahlung entsprechend teurer.

Achtung: Seit 2019 grundsätzlich Bağ-Kur

Einer der wichtigsten Punkte überhaupt wird bei Yurtdışı Borçlanması häufig übersehen.

Für Anträge seit dem 1. August 2019 werden nachgezahlte Auslandszeiten grundsätzlich dem Versicherungsstatus

4/1-b – Bağ-Kur

zugeordnet.

Das gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person früher in der Türkei Arbeitnehmer nach SSK beziehungsweise 4/a war.

Das kann erhebliche Auswirkungen darauf haben:

  • nach welchem Versicherungssystem die Rente berechnet wird,
  • wie viele Beitragstage erforderlich sind,
  • welche Altersgrenze gilt,
  • welche Versicherungszeiten am Ende maßgeblich werden.

Deshalb sollte man vor einer größeren Zahlung nicht nur fragen:

„Wie viele Tage fehlen mir?“

sondern auch:

„Unter welchem Versicherungsstatus werde ich anschließend tatsächlich pensioniert?“

Deutschland und Türkei haben ein Sozialversicherungsabkommen

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht seit Jahrzehnten ein Sozialversicherungsabkommen.

Die erste Vereinbarung stammt aus dem Jahr 1964 und trat am 1. November 1965 in Kraft. Das Abkommen umfasst unter anderem die Rentenversicherung.

Dadurch können deutsche und türkische Versicherungszeiten bei bestimmten Voraussetzungen miteinander koordiniert werden.

Die deutsche Rente und die türkische Rente bleiben grundsätzlich zwei getrennte Leistungen.

Deutschland zahlt den auf deutsche Versicherungszeiten entfallenden Rentenanspruch, während die Türkei den türkischen Anspruch nach türkischem Recht berechnet.

Kann der erste Arbeitstag in Deutschland wichtig werden?

Ja.

Deutschland gehört zu den Staaten, bei denen das Sozialversicherungsabkommen eine besondere Regelung zum Versicherungsbeginn enthält.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein früherer Versicherungsbeginn in Deutschland als maßgeblicher erster Versicherungsbeginn im türkischen System berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die SGK führt Deutschland ausdrücklich in ihrer Liste der Staaten mit dieser Sonderregelung.

Das kann bei älteren Versicherungsverläufen erheblich sein.

Die konkrete Auswirkung hängt allerdings stark vom individuellen Versicherungsstatus ab und sollte vor einer Zahlung von der SGK berechnet werden.

Welche Unterlagen benötigt man aus Deutschland?

Für Deutschland als Staat mit Sozialversicherungsabkommen können unter anderem Versicherungsnachweise der zuständigen deutschen Sozialversicherung verwendet werden.

Typischerweise benötigt man einen offiziellen Nachweis über die Versicherungszeiten, beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung.

Die SGK akzeptiert grundsätzlich Dokumente des ausländischen Versicherungsträgers, aus denen die Versicherungszeiten hervorgehen.

Alternativ können bestimmte Nachweise über türkische Botschaften, Generalkonsulate beziehungsweise deren Arbeits- und Sozialattachés erstellt werden.

Für fremdsprachige Dokumente können Übersetzungsanforderungen bestehen. Die SGK nennt unter anderem Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer in der Türkei beziehungsweise entsprechend anerkannte Übersetzer bei türkischen Auslandsvertretungen.

Kann man Yurtdışı Borçlanması aus Deutschland beantragen?

Ja.

Man muss für den Antrag nicht nach Türkei umziehen.

Ein Antrag kann auch aus Deutschland eingereicht werden.

Verwendet wird insbesondere das Formular:

Yurt Dışı Süreleri Borçlanma Talep Dilekçesi

Dieses wird zusammen mit den notwendigen Nachweisen bei der zuständigen SGK-Stelle eingereicht.

Die Unterlagen können grundsätzlich auch per Post aus dem Ausland übersandt werden.

Bei eingeschriebener beziehungsweise entsprechend registrierter Post kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits der Tag der Aufgabe als Antragsdatum gelten.

Bei normaler Post oder gewöhnlichem privaten Kurierdienst ist dagegen regelmäßig der Eingang bei der SGK entscheidend. Für bestimmte DHL-Sendungen aus Deutschland bestehen besondere SGK-Regeln.

Yurtdışı Borçlanması über e-Devlet

Inzwischen können bestimmte Anträge auch elektronisch abgewickelt werden.

Wenn die erforderlichen Auslandsnachweise bereits im Yurtdışı Borçlanma Belgesi Sistemi – YBBS vorhanden sind, kann die Beantragung unter entsprechenden Voraussetzungen über e-Devlet möglich sein.

Auch bei der Umwandlung bestimmter Teilrenten in volle Renten kann e-Devlet eingesetzt werden.

Wer seine ausländischen Versicherungszeiten dort noch nicht hinterlegt hat, muss möglicherweise weiterhin Unterlagen bei der SGK einreichen.

Wie lange hat man nach dem Bescheid Zeit zum Bezahlen?

Nach Prüfung des Antrags berechnet die SGK die Borçlanma-Summe und teilt den Betrag mit.

Für die Yurtdışı Borçlanması gilt eine wichtige Frist:

Die Zahlung muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Bescheids erfolgen.

Geht die erforderliche Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bei der SGK ein, wird die Borçlanma grundsätzlich unwirksam.

Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Bei einem neuen Antrag gilt der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Tagesbetrag.

Muss die komplette Rechnung bezahlt werden?

Nein.

Das ist ein besonders interessanter Punkt.

Wurde beispielsweise ein Borçlanma-Bescheid über 3.000 Tage erstellt, müssen nicht zwingend sämtliche 3.000 Tage bezahlt werden.

Wird innerhalb der Dreimonatsfrist lediglich ein Teil des Betrags gezahlt, werden entsprechend nur die durch die tatsächliche Zahlung abgedeckten Tage berücksichtigt.

Auch Teilzahlungen innerhalb der Dreimonatsfrist sind möglich.

Nachzahlung bedeutet noch nicht automatisch Rente

Die Zahlung selbst führt nicht automatisch dazu, dass am nächsten Monat eine türkische Altersrente beginnt.

Es müssen zusätzlich die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sein.

Dazu können gehören:

  • erforderliches Alter,
  • erforderliche Beitragstage,
  • Versicherungsbeginn,
  • maßgeblicher Versicherungsstatus,
  • gegebenenfalls weitere gesetzliche Voraussetzungen.

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Altersrente gestellt werden.

Kann ich Borçlanma machen, obwohl ich noch in Deutschland arbeite?

Ja.

Die SGK stellt ausdrücklich klar, dass das sogenannte Erfordernis der „kesin dönüş“ nicht bereits beim Borçlanma-Antrag erfüllt sein muss.

Eine Person kann daher in Deutschland weiterarbeiten und trotzdem bereits Auslandszeiten nachzahlen.

Anders sieht es aus, wenn anschließend auf Basis der nachgezahlten Auslandszeiten tatsächlich eine türkische Rente beantragt werden soll.

Was bedeutet „Kesin Dönüş“?

Der türkische Begriff sorgt häufig für Missverständnisse.

„Kesin dönüş“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass jemand Deutschland endgültig verlassen und seinen Wohnsitz zwingend in die Türkei verlegen muss.

Für den Rentenantrag bedeutet es vielmehr grundsätzlich, dass die normale ausländische Beschäftigung beendet wurde und keine bestimmte wohnsitzabhängige ausländische Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistung bezogen wird.

Man kann also weiterhin in Deutschland wohnen.

Entscheidend ist der sozialversicherungsrechtliche Status – nicht allein der Wohnort.

Kann man mit türkischer Rente weiter in Deutschland arbeiten?

Hier ist Vorsicht notwendig.

Wer eine türkische Rente aufgrund von Yurtdışı Borçlanması erhält und anschließend wieder einer normalen, ausländischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, riskiert grundsätzlich die Unterbrechung der türkischen Rente.

Beginnt eine solche Beschäftigung, kann die türkische Rentenzahlung eingestellt werden.

Für bestimmte kurzfristige beziehungsweise versicherungsfreie geringfügige Tätigkeiten existieren jedoch Ausnahmen. Die SGK nennt derzeit insbesondere bestimmte Beschäftigungsformen in Deutschland und der Schweiz.

Ein normaler sozialversicherungspflichtiger Vollzeitjob in Deutschland ist daher etwas völlig anderes als eine von der SGK anerkannte kurzfristige oder versicherungsfreie geringfügige Tätigkeit.

Kann die Zahlung zurückgefordert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Borçlanma wieder rückgängig gemacht werden.

Wer noch keine Rente auf Grundlage dieser Zeiten erhalten hat, kann unter bestimmten Bedingungen schriftlich auf eine Borçlanma verzichten und die gezahlte Summe zurückverlangen.

Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich in Türkischer Lira und ohne Verzinsung.

Eine nur teilweise Rückgabe einer einzelnen Borçlanma ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wurde jedoch bereits eine Rente unter Berücksichtigung der betreffenden Borçlanma gewährt, kann die Zahlung nicht einfach zurückgefordert werden.

Lohnt sich Yurtdışı Borçlanması?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Bei einer Person, der nur noch wenige hundert oder wenige tausend Tage bis zu einem türkischen Rentenanspruch fehlen, kann die Rechnung vollkommen anders aussehen als bei jemandem, der sämtliche Voraussetzungen praktisch neu aufbauen müsste.

Vor einer Zahlung sollten mindestens folgende Daten bekannt sein:

  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • erster Versicherungsbeginn in Deutschland,
  • erster Versicherungsbeginn in der Türkei,
  • vorhandene türkische SSK-/Bağ-Kur-/Emekli-Sandığı-Tage,
  • verfügbare deutsche Versicherungszeiten,
  • Zahl der geplanten Borçlanma-Tage,
  • gewünschter Rentenbeginn,
  • voraussichtlicher Versicherungsstatus bei Renteneintritt.

Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob beispielsweise 1.800, 3.600 oder 5.400 Tage nachgezahlt werden sollten.

Der größte Fehler: einfach alle Jahre bezahlen

Angenommen, jemand könnte theoretisch 7.000 Tage aus Deutschland nachzahlen.

Bei dem Mindestpreis 2026 würde dies bereits eine Größenordnung von rund 3,47 Millionen TL erreichen.

Wenn für den tatsächlichen Rentenanspruch aber nur 2.000 zusätzliche Tage fehlen, wäre eine vollständige Nachzahlung möglicherweise wirtschaftlich völlig unnötig.

Genau deshalb erlaubt die SGK die gezielte Teilnachzahlung.

Vor der Zahlung sollte daher idealerweise zuerst eine individuelle Rentenberechnung vorgenommen werden.

Deutschland-Rente und Türkei-Rente gleichzeitig

Eine türkische Rente schließt grundsätzlich nicht aus, dass zusätzlich eine deutsche gesetzliche Altersrente besteht.

Beide Staaten berechnen ihre jeweiligen Renten nach den eigenen Vorschriften.

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen sorgt für die Koordination der Versicherungszeiten und bestimmter Ansprüche.

Wer später sowohl eine deutsche als auch eine türkische Altersrente erhält, sollte allerdings zusätzlich steuerliche, krankenversicherungsrechtliche und gegebenenfalls sozialleistungsrechtliche Folgen prüfen.

Fazit

Die Yurtdışı Borçlanması bietet insbesondere in Deutschland lebenden Türken, Doppelstaatern und berechtigten Mavi-Kart-Inhabern die Möglichkeit, bestimmte deutsche Versicherungs- und Auslandszeiten für eine türkische Rente nutzbar zu machen.

2026 beträgt der niedrigste Borçlanma-Betrag 495,45 TL pro Tag.

Damit können selbst wenige Jahre Nachzahlung schnell Kosten von mehreren hunderttausend oder Millionen Türkischen Lira verursachen.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung, sämtliche Auslandszeiten zu kaufen.

Man kann gezielt nur so viele Tage nachzahlen, wie tatsächlich benötigt werden.

Besonders wichtig ist außerdem die seit 1. August 2019 geltende Regel, wonach neue Yurtdışı-Borçlanma-Zeiten grundsätzlich dem 4/b-System – Bağ-Kur – zugeordnet werden.

Wer noch in Deutschland arbeitet, kann die Borçlanma trotzdem bereits durchführen. Für die tatsächliche Auszahlung einer darauf beruhenden türkischen Altersrente gelten jedoch zusätzliche Voraussetzungen. Die sogenannte „kesin dönüş“ bedeutet dabei nicht zwingend einen endgültigen Umzug in die Türkei, sondern insbesondere die Beendigung einer normalen ausländischen Beschäftigung und bestimmter ausländischer Sozialleistungen.

Deshalb sollte die Reihenfolge idealerweise lauten:

Versicherungsverlauf prüfen → türkische Versicherungsdaten prüfen → erforderliche Rententage berechnen → Versicherungsstatus feststellen → erst danach Borçlanma beantragen und bezahlen.

Wer diese Berechnung vorher durchführt, kann vermeiden, mehrere Millionen Lira für Versicherungstage auszugeben, die für den tatsächlichen Rentenanspruch überhaupt nicht benötigt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Yurtdışı Borçlanması und die türkische Sozialversicherung. Rentenalter, erforderliche Beitragstage, Versicherungsstatus und Rentenhöhe hängen stark vom individuellen Versicherungsverlauf ab. Vor größeren Nachzahlungen sollte daher eine persönliche Berechnung durch die SGK beziehungsweise eine fachkundige Stelle erfolgen.

Erdal - Türkei Life
Erdal - Türkei Lifehttps://tuerkeilife.de
Ich bin Erdal Türkische Wurzeln, zu Hause in Deutschland – und die Türkei begleitet mich praktisch mein ganzes Leben. Seit über 30 Jahren bin ich dort regelmäßig unterwegs. Türkisch ist meine Muttersprache: Ich lese Fahrpläne, Speisekarten und türkische Nachrichten im Original und frage vor Ort direkt nach. Am liebsten schaue ich mir die Dinge selbst an – Orte, Küche, Kultur, Alltag. Türkei Life ist das, was sich daraus angesammelt hat.

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