Stand: August 2026
Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Urlauber 2026 weiterhin unkompliziert. Für einen normalen touristischen Aufenthalt wird kein Visum benötigt, und die Einreise ist sogar mit dem deutschen Personalausweis möglich. Trotzdem gibt es einige Regeln, die regelmäßig falsch verstanden werden – allen voran die 90-Tage-innerhalb-von-180-Tagen-Regel.
Auch viele ältere Informationen im Internet sind inzwischen überholt. COVID-19-Nachweise, PCR-Tests, Impfzertifikate, HES-Code und das frühere Einreiseformular spielen bei der normalen Einreise keine Rolle mehr. Gleichzeitig gelten bei längeren Aufenthalten, bei der Einreise mit ausländischen Fahrzeugen, bei Kindern oder bei besonderen Reisedokumenten andere Anforderungen als bei einem klassischen zweiwöchigen Pauschalurlaub.
Dieser Guide fasst die Einreisebestimmungen für die Türkei mit Stand August 2026 zusammen und konzentriert sich besonders auf Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Brauchen Deutsche 2026 ein Visum für die Türkei?
Nein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und vergleichbare kurzfristige Aufenthalte von insgesamt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum.
Das gilt unabhängig davon, ob die Einreise beispielsweise über:
- Istanbul
- Antalya
- İzmir
- Dalaman
- Bodrum
- Ankara
- einen Landgrenzübergang
erfolgt.
Für einen normalen Türkei-Urlaub muss daher weder vor der Reise ein türkisches Visum beantragt noch ein e-Visum gekauft werden.
Das ist wichtig, weil im Internet weiterhin zahlreiche kommerzielle Webseiten auftauchen, die gegen Gebühren angebliche Türkei-Visa für deutsche Urlauber anbieten.
Für deutsche Staatsangehörige ist ein solches Touristenvisum für einen Aufenthalt innerhalb der regulären 90/180-Tage-Grenze nicht erforderlich.
Die 90/180-Tage-Regel einfach erklärt
Die wichtigste Aufenthaltsregel lautet:
Maximal 90 Aufenthaltstage innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen.
Dabei handelt es sich nicht um „90 Tage pro Einreise“ und auch nicht um „90 Tage pro Kalenderhalbjahr“.
Entscheidend ist an jedem Aufenthaltstag der Blick auf die jeweils vorhergehenden 180 Tage.
Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen insgesamt nicht mehr als 90 Tage in der Türkei verbracht worden sein.
Beispiel 1: normaler Sommerurlaub
Ein Aufenthalt von 14 Tagen im Mai und weiteren 21 Tagen im September ist problemlos möglich, solange innerhalb der jeweiligen zurückliegenden 180 Tage insgesamt weniger als 90 Aufenthaltstage zusammenkommen.
Beispiel 2: längerer Winteraufenthalt
Ein Aufenthalt von 80 Tagen verbraucht bereits fast die gesamte erlaubte Aufenthaltsdauer.
Eine kurze Ausreise für einige Tage schafft anschließend nicht automatisch neue 90 Tage.
Beispiel 3: 90 Tage vollständig ausgeschöpft
Nach 90 Aufenthaltstagen muss genügend Zeit außerhalb der Türkei verbracht werden, bis ältere Aufenthaltstage aus dem rollierenden 180-Tage-Zeitraum herausfallen.
Die Berechnung kann dadurch bei häufigen Reisen komplizierter werden.
Ein kurzer Grenzübertritt setzt die 90 Tage nicht zurück
Eine besonders hartnäckige Altinformation betrifft sogenannte Visa Runs.
Früher wurde teilweise nach:
- Griechenland
- Bulgarien
- Georgien
- Nordzypern
ausgereist und kurz darauf erneut in die Türkei eingereist.
Dadurch entstanden jedoch keine neuen 90 Aufenthaltstage.
Die türkischen Behörden berechnen die Aufenthaltsdauer inzwischen anhand der 90/180-Tage-Regel.
Ein Tagesausflug nach Rhodos, Kos oder Bulgarien setzt den Zähler daher nicht auf null.
Einreise mit Personalausweis: Für Deutsche erlaubt
Deutsche Staatsangehörige können 2026 mit einem deutschen Personalausweis in die Türkei einreisen.
Ein Reisepass ist für einen normalen Türkei-Urlaub somit nicht zwingend erforderlich.
Die Türkei führt Deutschland ausdrücklich unter den Staaten, deren Staatsangehörige mit ihrem nationalen Personalausweis einreisen dürfen.
Für Pauschalreisen nach Antalya, Istanbul-Wochenenden oder Badeurlaub an der Ägäis genügt daher grundsätzlich ein entsprechender Personalausweis.
Reisepass oder Personalausweis – was ist besser?
Für einen reinen Direktflug Deutschland–Türkei und zurück funktioniert der Personalausweis normalerweise problemlos.
Ein Reisepass kann trotzdem praktischer sein, wenn:
- anschließend in ein anderes Land weitergereist wird
- mehrere Grenzübertritte geplant sind
- eine längere Rundreise stattfindet
- mit dem Auto durch mehrere Länder gefahren wird
- internationale Fährverbindungen genutzt werden
- Fluggesellschaften oder Transitländer zusätzliche Dokumentanforderungen stellen
Bei Einreise mit Reisepass sollte mindestens eine freie Seite vorhanden sein.
Kann mit einem abgelaufenen deutschen Ausweis eingereist werden?
Hier besitzt Deutschland eine ungewöhnlich großzügige Sonderregel.
Nach den aktuell veröffentlichten türkischen und deutschen Informationen kann die Einreise grundsätzlich auch mit:
- deutschem Reisepass
- deutschem Personalausweis
- deutschem Kinderreisepass
möglich sein, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist.
Diese Möglichkeit sollte allerdings nicht als normale Reiseplanung verwendet werden.
Ein gültiges Dokument ist eindeutig die bessere Lösung.
Warum ein gültiges Dokument trotzdem sinnvoll ist
Probleme können insbesondere entstehen bei:
- Weiterreise durch andere Staaten
- Landgrenzen
- Fluggesellschaften
- Transitflügen
- Autoreisen über Südosteuropa
- unerwarteten Änderungen der Reiseroute
Ein abgelaufenes Dokument, das von der Türkei akzeptiert wird, muss nicht automatisch von jedem Transitland oder Beförderungsunternehmen akzeptiert werden.
Vorläufiger Reisepass
Der deutsche vorläufige Reisepass wird für die Einreise in die Türkei akzeptiert.
Damit besteht eine brauchbare Ausweichmöglichkeit, wenn unmittelbar vor einer Reise festgestellt wird, dass der reguläre Reisepass fehlt oder nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Vorläufiger Personalausweis
Auch der deutsche vorläufige Personalausweis wird grundsätzlich akzeptiert.
Allerdings wurden in der Vergangenheit Probleme bei der Einreise gemeldet.
Daher ist diese Variante für eine planbare Reise weniger empfehlenswert als:
- regulärer Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
Ein bereits abgelaufener vorläufiger Personalausweis fällt nicht unter die großzügige Einjahresregel für reguläre deutsche Dokumente.
Reiseausweis als Passersatz
Ein von der deutschen Bundespolizei in Notfällen ausgestellter Reiseausweis als Passersatz reicht für die Einreise in die Türkei nicht aus.
Das ist besonders relevant, wenn der Verlust des Ausweises erst unmittelbar am Flughafen bemerkt wird.
Ein solches kurzfristiges Bundespolizei-Dokument kann daher nicht einfach als Ersatz für einen regulären türkischen Grenzübertritt eingeplant werden.
Wie lange muss der Reisepass gültig sein?
Die allgemeine türkische Regel sieht vor, dass ein Reisepass beziehungsweise Reisedokument noch mindestens 60 Tage über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein muss.
Für einen Aufenthalt von 90 Tagen würde daraus grundsätzlich eine Restgültigkeit von 150 Tagen entstehen.
Deutschland gehört allerdings zu den Staaten, für die aufgrund internationaler Abkommen und besonderer Regelungen Ausnahmen gelten.
Das erklärt auch, warum deutsche Staatsangehörige mit Personalausweis und unter bestimmten Umständen sogar mit seit weniger als einem Jahr abgelaufenen Dokumenten einreisen können.
Trotz dieser Sonderregel bleibt für eine reibungslose Reise ein gültiges Reisedokument eindeutig empfehlenswert.
Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument
Kinder benötigen ebenfalls ein gültiges beziehungsweise von der Türkei anerkanntes eigenes Reisedokument.
Akzeptiert werden nach den aktuellen deutschen Reisehinweisen unter anderem noch gültige beziehungsweise nach den Sonderregeln akzeptierte Kinderreisepässe.
Wichtig ist vor allem:
Ein Kind kann nicht allein aufgrund der Reisedokumente der Eltern einreisen.
Jedes Kind benötigt ein eigenes geeignetes Dokument.
Kinderreisepass nach Abschaffung in Deutschland
Deutschland stellt seit 2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr aus.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch grundsätzlich bis zu ihrem regulären Ablauf weiterverwendet werden, sofern sie noch gültig und für die Reise geeignet sind.
Die Türkei akzeptiert den Kinderreisepass weiterhin als Reisedokument.
Für neue Dokumente kommen insbesondere Reisepass oder Personalausweis des Kindes infrage.
Reisen Minderjährige allein oder nur mit einem Elternteil?
Die Türkei schreibt für deutsche Minderjährige nach den aktuellen deutschen Reisehinweisen keine allgemeine zusätzliche Sonderregel vor, wenn die Ausreise aus Deutschland rechtmäßig erfolgt.
Trotzdem kann eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht mitreisenden beziehungsweise der Sorgeberechtigten sinnvoll sein.
Besonders empfehlenswert ist dies bei:
- alleinreisenden Minderjährigen
- Reise mit Großeltern
- Reise mit nur einem Elternteil
- unterschiedlichen Familiennamen
- getrennt lebenden Eltern
Zusätzlich können Fluggesellschaften eigene Regeln für alleinreisende Kinder anwenden.
Deutsch-türkische Doppelstaater
Bei Menschen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit gelten zusätzliche Besonderheiten.
Die Türkei behandelt deutsch-türkische Doppelstaater auf türkischem Staatsgebiet grundsätzlich als türkische Staatsangehörige.
Dadurch kann die konsularische Unterstützung durch deutsche Vertretungen eingeschränkt sein.
Wer mit einem deutschen Reisepass in die Türkei einreist, sollte nach Empfehlung des Auswärtigen Amts auch mit diesem Dokument wieder ausreisen.
Kinder mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit benötigen für die Wiedereinreise nach Deutschland ein geeignetes deutsches Reisedokument.
Deutsche Reiseausweise für Ausländer sind etwas anderes
Nicht jeder in Deutschland ausgestellte Pass oder Reiseausweis führt automatisch zu denselben Regeln wie ein deutscher Reisepass.
Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Ausländer oder bestimmter anderer Reisedokumente können visumpflichtig sein, obwohl der Wohnsitz in Deutschland liegt.
Entscheidend ist also nicht allein:
„Das Dokument wurde in Deutschland ausgestellt.“
Entscheidend sind Staatsangehörigkeit und Art des Reisedokuments.
Bei solchen Dokumenten sollte die türkische Auslandsvertretung vor Reisebeginn konsultiert werden.
Österreich: 2026 ebenfalls visumfrei
Österreichische Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen visumfrei in die Türkei reisen.
Anders als Deutschland befindet sich Österreich jedoch nicht auf der aktuellen türkischen Liste der Staaten, deren Staatsangehörige generell mit dem nationalen Personalausweis einreisen dürfen.
Für österreichische Reisende ist deshalb der Reisepass die sichere Standardlösung.
Schweiz: ebenfalls visumfrei
Schweizer Staatsangehörige können ebenfalls für touristische Kurzaufenthalte visumfrei in die Türkei reisen.
Die Schweiz gehört zudem ausdrücklich zu den Ländern, deren Staatsangehörige mit nationalem Identitätsdokument einreisen dürfen.
Damit ist die Situation für Schweizer Reisende in dieser Hinsicht mit Deutschland vergleichbar.
Was ist ein türkisches e-Visum?
Das e-Visa ist ein elektronisches Visum für bestimmte Staatsangehörigkeiten.
Es wird über das offizielle türkische System beantragt und ist hauptsächlich für touristische und geschäftliche Kurzaufenthalte bestimmt.
Ob ein e-Visum verfügbar ist, hängt insbesondere ab von:
- Staatsangehörigkeit
- Reisepass
- Aufenthaltsdauer
- teilweise vorhandenen Visa oder Aufenthaltstiteln anderer Staaten
Deutsche brauchen kein e-Visum
Für einen normalen touristischen Aufenthalt innerhalb der 90/180-Tage-Regel benötigt ein deutscher Staatsangehöriger:
kein e-Visum.
Dasselbe gilt grundsätzlich für österreichische und schweizerische Staatsangehörige innerhalb der jeweiligen visumfreien Aufenthaltsdauer.
Vorsicht vor kommerziellen e-Visa-Webseiten
Bei einer tatsächlich visumpflichtigen Staatsangehörigkeit sollte ausschließlich das offizielle türkische e-Visa-System beziehungsweise eine türkische Auslandsvertretung verwendet werden.
Im Internet existieren zahlreiche Vermittlungsseiten, die:
- zusätzliche Gebühren verlangen
- wie offizielle Regierungsseiten aussehen
- unnötige Dienstleistungen verkaufen
Teilweise wurde sogar vor gefälschten e-Visa-Angeboten gewarnt.
e-Visum gilt nicht für Arbeit oder Studium
Das elektronische Touristenvisum ist kein allgemeiner Aufenthaltstitel.
Für Zwecke wie:
- Arbeit
- Studium
- bestimmte Forschungsaufenthalte
- längerfristige Tätigkeiten
können andere Visa beziehungsweise Genehmigungen erforderlich sein.
Die visumfreie Einreise als Tourist berechtigt ebenfalls nicht automatisch zur Arbeitsaufnahme.
Länger als 90 Tage in der Türkei
Wer länger als die erlaubte visumfreie Aufenthaltsdauer bleiben möchte, benötigt grundsätzlich einen passenden rechtlichen Aufenthaltsstatus.
Das kann je nach Situation beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis – İkamet İzni – sein.
Wichtig:
Ikamet ist kein „Langzeitvisum“.
Visum und Aufenthaltserlaubnis sind zwei unterschiedliche Instrumente.
Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis richten sich nach dem Aufenthaltsgrund.
Mögliche Kategorien betreffen unter anderem:
- Tourismus
- Immobilienbesitz
- Studium
- Familie
- medizinische Behandlung
- andere gesetzlich anerkannte Aufenthaltsgründe
Eine Aufenthaltserlaubnis wird nicht automatisch allein deshalb erteilt, weil ein längerer Aufenthalt gewünscht wird.
Aufenthaltsdauer nicht einfach überziehen
Ein Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann zu:
- Geldbußen
- Problemen bei der Ausreise
- Einreiseverboten
- späteren Schwierigkeiten bei Visa- oder Aufenthaltsanträgen
führen.
Die 90/180-Tage-Regel sollte daher bereits bei längeren Winteraufenthalten genau berechnet werden.
Gibt es 2026 noch Corona-Einreisebestimmungen?
Nein, nicht als reguläre Einreisevoraussetzung.
Die früheren COVID-19-Bestimmungen sind für die normale Türkei-Einreise weggefallen.
Seit dem 1. Juni 2022 werden bei der normalen Einreise nicht mehr verlangt:
- COVID-19-Impfzertifikat
- Genesungsnachweis
- negativer PCR-Test
- negativer Antigentest
Das frühere Einreiseformular wurde bereits zuvor abgeschafft.
Gibt es den HES-Code noch für Touristen?
Der während der Pandemie verwendete HES-Code ist keine reguläre Reisevoraussetzung mehr.
Auch die früheren HES-Kontrollen für:
- Flüge
- öffentliche Verkehrsmittel
- Einkaufszentren
- Restaurants
- Hotels
gehören nicht mehr zum normalen touristischen Reiseablauf.
Alte Checklisten mit HES-Code-Anleitung sind damit überholt.
Muss vor der Reise ein türkisches Einreiseformular ausgefüllt werden?
Das während der Pandemie genutzte „Form for Entry to Türkiye“ ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Für einen normalen deutschen Türkei-Urlaub müssen 2026 weder ein COVID-Einreiseformular noch ein HES-Code vorbereitet werden.
Einreise mit dem eigenen Auto
Eine Reise mit dem eigenen Fahrzeug unterliegt zusätzlich den türkischen Zollregeln für ausländische Fahrzeuge.
Für einen normalen deutschen Urlauber sind insbesondere folgende Punkte wichtig.
Voraussetzung: Wohnsitz im Ausland
Für die vorübergehende Einfuhr eines ausländischen Fahrzeugs muss grundsätzlich ein Wohnsitz außerhalb der Türkei bestehen.
Als wichtiger Maßstab gilt, dass innerhalb der letzten 365 Tage mindestens 185 Tage tatsächlich außerhalb der Türkei verbracht wurden und der gewöhnliche Wohnsitz im Ausland liegt.
Allein 185 Tage Aufenthalt außerhalb der Türkei reichen nicht, wenn der eigentliche Wohnsitz dauerhaft in der Türkei liegt.
Welche Fahrzeugunterlagen werden benötigt?
Für die Einreise sind insbesondere relevant:
- Zulassungsdokumente
- gültiges Reisedokument
- in der Türkei gültige Fahrzeugversicherung
- gegebenenfalls Vollmacht
Ist die Versicherung für die Türkei nicht gültig, kann eine entsprechende Versicherung grundsätzlich in Grenznähe abgeschlossen werden.
Auto gehört einer anderen Person
Ein Fahrzeug kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Vollmacht eingeführt werden.
Dann muss eine gültige Vollmacht vorgelegt werden.
Auch Eigentümer und Fahrzeugführer müssen die jeweils erforderlichen Voraussetzungen zum Auslandswohnsitz erfüllen.
Bei Firmenfahrzeugen gelten zusätzliche Nachweispflichten.
Wie lange darf das Auto in der Türkei bleiben?
Für ausländische Staatsangehörige ohne türkische Aufenthaltserlaubnis darf die genehmigte Fahrzeugaufenthaltsdauer grundsätzlich nicht länger sein als die persönliche Aufenthaltsberechtigung.
Für einen deutschen Touristen ohne Aufenthaltserlaubnis bedeutet das regelmäßig:
maximal entsprechend der erlaubten 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Die häufig genannten 730 Tage gelten daher nicht automatisch für jeden ausländischen Urlauber.
Neues Online-System für ausländische Fahrzeuge 2026
Seit März 2026 bietet das türkische Handelsministerium einen zusätzlichen Onlinedienst für ausländische Fahrzeuge an.
Darüber können unter anderem Informationen über das Ende der erlaubten Fahrzeugaufenthaltsdauer eingesehen werden.
Das reduziert das Risiko, die Frist unbeabsichtigt zu überschreiten.
Darf jeder das ausländische Auto fahren?
Nein.
Für vorübergehend eingeführte Fahrzeuge bestehen klare Nutzungsbeschränkungen.
Neben der registrierten berechtigten Person können unter bestimmten Bedingungen im Ausland wohnende:
- Ehepartner
- Eltern beziehungsweise Vorfahren
- Kinder beziehungsweise Nachkommen
das Fahrzeug nutzen, sofern die berechtigte Person sich ebenfalls in der Türkei befindet.
Ein beliebiger Freund mit Vollmacht darf das Fahrzeug nicht einfach wie einen türkischen Mietwagen verwenden.
Einreise über Bulgarien oder Griechenland
Bei einer Autoreise aus Deutschland wird die Türkei häufig über Bulgarien oder Griechenland erreicht.
Dabei gelten zusätzlich die Einreise- und Transitbestimmungen aller durchquerten Staaten.
Genau hier zeigt sich der Nachteil abgelaufener deutscher Dokumente.
Selbst wenn die Türkei einen weniger als ein Jahr abgelaufenen deutschen Personalausweis akzeptieren würde, muss das nicht für jedes Transitland gelten.
Für einen Roadtrip ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis daher besonders empfehlenswert.
Einreise über einen Seehafen oder per Kreuzfahrtschiff
Bei internationalen Kreuzfahrten gelten je nach Staatsangehörigkeit und Reiseroute besondere Verfahren.
Für Staatsangehörige, die normalerweise visumpflichtig wären, können unter bestimmten Bedingungen zeitlich eng begrenzte touristische Hafengenehmigungen möglich sein.
Diese Regelungen ersetzen jedoch kein reguläres Visum für eine allgemeine Weiterreise durch die Türkei.
Deutsche Staatsangehörige benötigen aufgrund der allgemeinen Visumfreiheit für normale touristische Aufenthalte ohnehin kein solches Touristenvisum.
Einreisestempel bei Landgrenzen kontrollieren
Bei der Einreise über einen Landgrenzübergang sollte sichergestellt sein, dass die Einreise ordnungsgemäß registriert wurde.
Das ist insbesondere wichtig, damit bei der späteren Ausreise keine Unklarheit über den Beginn des Aufenthalts entsteht.
Bei Reisepässen erfolgt normalerweise ein entsprechender Einreisestempel.
Bei elektronisch beziehungsweise mit Personalausweis erfassten Einreisen gelten die Daten der Grenzbehörden.
Visumfreiheit garantiert keine Einreise
Eine Visumbefreiung bedeutet rechtlich nicht, dass unter allen Umständen ein Anspruch auf Einreise besteht.
Grenzbehörden können eine Einreise verweigern, beispielsweise bei:
- bestehender Einreisesperre
- Sicherheitsgründen
- Problemen mit dem Reisedokument
- fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen
Auch deutsche Staatsangehörige können davon betroffen sein.
Kontrollen elektronischer Geräte
Das Auswärtige Amt berichtet weiterhin von Fällen intensiverer Sicherheitsüberprüfungen bei der Einreise, bei denen Reisenden auch Mobiltelefone abgenommen und eine Entsperrung verlangt wurde.
Dies betrifft nicht den normalen durchschnittlichen touristischen Einreiseablauf, sollte aber insbesondere bei bestehenden rechtlichen oder politischen Konflikten berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen gehören vor dem Urlaub kontrolliert?
Für einen klassischen deutschen Türkei-Urlaub reicht meist eine sehr kurze Checkliste:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eigenes Reisedokument für jedes Kind
- Flug- beziehungsweise Reiseunterlagen
- geeignete Auslandskrankenversicherung
- bei Autofahrt Fahrzeugpapiere und gültige Versicherung
Ein Visum, HES-Code, PCR-Test oder COVID-Impfnachweis gehört 2026 nicht mehr zur normalen Vorbereitung.
Häufige Fehler bei der Türkei-Einreise
Ein unnötiges e-Visum kaufen
Für deutsche Touristen innerhalb der 90/180-Tage-Regel nicht erforderlich.
90 Tage als „pro Einreise“ verstehen
Die Tage werden innerhalb eines rollierenden 180-Tage-Zeitraums zusammengerechnet.
Für einen Tag ausreisen und neue 90 Tage erwarten
Funktioniert nicht.
Kinder ohne eigenes Dokument mitnehmen
Jedes Kind benötigt ein geeignetes Reisedokument.
Mit abgelaufenem Dokument durch mehrere Transitländer fahren
Die türkische Sonderregel gilt nicht automatisch außerhalb der Türkei.
Ikamet mit Visum verwechseln
Eine Aufenthaltserlaubnis ist kein Touristenvisum.
Alte COVID-Checklisten verwenden
HES-Code, Impfpass, PCR-Test und früheres Einreiseformular sind nicht mehr Bestandteil der normalen Einreisebestimmungen.
FAQ zu den Türkei-Einreisebestimmungen 2026
Brauchen Deutsche für zwei Wochen Antalya ein Visum?
Nein.
Reicht der Personalausweis?
Ja, für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich.
Wird ein Reisepass benötigt?
Für einen normalen Direkturlaub nicht zwingend. Für Transit, Rundreisen oder Weiterreisen kann er praktischer sein.
Wie lange darf der Aufenthalt dauern?
Insgesamt maximal 90 Tage innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen ohne Aufenthaltserlaubnis.
Kann nach 90 Tagen kurz nach Griechenland ausgereist werden?
Die Ausreise ist möglich, schafft aber keine neuen 90 Tage. Die 90/180-Tage-Regel bleibt bestehen.
Brauchen Kinder ein eigenes Dokument?
Ja.
Ist ein COVID-Impfpass erforderlich?
Nein.
Ist ein PCR-Test erforderlich?
Nein.
Wird ein HES-Code benötigt?
Nein.
Ist das frühere Türkei-Einreiseformular erforderlich?
Nein.
Brauchen Österreicher ein Visum?
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen grundsätzlich nicht.
Können Schweizer visumfrei einreisen?
Ja.
Kann länger als 90 Tage geblieben werden?
Nur mit einem passenden rechtlichen Aufenthaltsstatus beziehungsweise einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis.
Fazit: Die Türkei-Einreise ist 2026 für Deutsche unkompliziert
Für einen normalen Urlaub gehören die türkischen Einreisebestimmungen zu den unkomplizierteren Regelungen außerhalb der Europäischen Union.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum. Die Einreise ist sowohl mit Reisepass als auch mit Personalausweis möglich.
Die wichtigste Regel ist daher nicht das Visum, sondern die Aufenthaltsdauer.
Wer regelmäßig mehrere Monate pro Jahr in der Türkei verbringt, muss die 90/180-Tage-Regel genau beachten. Eine kurze Ausreise setzt diese Frist nicht zurück.
Auch bei Reisedokumenten bestehen für Deutsche großzügige Sonderregelungen. Selbst bestimmte seit weniger als einem Jahr abgelaufene Dokumente können anerkannt werden. Für eine planbare Reise sollte trotzdem ein gültiges Dokument verwendet werden – besonders bei Autoreisen und Transit durch andere Länder.
Die früheren COVID-Bestimmungen können aus aktuellen Reisechecklisten gestrichen werden. HES-Code, Impf- und Genesungsnachweise, PCR- oder Antigentests sowie das pandemiebedingte Einreiseformular sind für einen normalen Türkei-Urlaub nicht mehr erforderlich.
Bei längeren Aufenthalten, Arbeit, Studium, besonderen Reisedokumenten oder der Einreise mit einem ausländischen Fahrzeug gelten zusätzliche Vorschriften. In diesen Fällen ist die konkrete Reise- beziehungsweise Aufenthaltssituation entscheidend.
Reise- und Rechtshinweis
Einreise-, Visa-, Aufenthalts-, Fahrzeug- und Grenzbestimmungen können sich kurzfristig ändern. Dieser Artikel dient der allgemeinen Reiseinformation und ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft einer türkischen Auslandsvertretung, der türkischen Migrationsbehörde, des türkischen Zolls oder anderer zuständiger Behörden.
Besonders bei längeren Aufenthalten, besonderen Reisedokumenten, mehrfacher Staatsangehörigkeit, Aufenthaltserlaubnissen, Arbeits- oder Studienaufenthalten sowie Reisen mit einem ausländischen Fahrzeug sollten die aktuellen Anforderungen unmittelbar vor Reisebeginn nochmals offiziell geprüft werden.
Auch Fluggesellschaften, Fährunternehmen und Transitstaaten können zusätzliche Anforderungen an Reisedokumente stellen, selbst wenn die Einreise in die Türkei selbst zulässig wäre. Für Minderjährige, Fahrzeuge und internationale Weiterreisen sollten daher zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Transitbedingungen kontrolliert werden.